(openPR) Berlin, 14.07.2013. Die EWE TEL GmbH berechnete im Rahmen eines im Vodafone-Netz verkauften Mobilfunkvertrags einer Mobilfunkkundin 7.742,40 Euro für die Nutzung des mobilen Internets auf ihrem Handy. Dies, obwohl die Kundin eine Internetflat zu 9,95 Euro pro Monat gebucht hatte. Nach einer Gutschrift über den größten Betragsanteil klagte die EWE TEL GmbH dennoch den Rest vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein.
EWE TEL begründete die Berechnung damit, dass die Kundin den falschen Internet-Zugangspunkt auf ihrem Mobiltelefon eingestellt hatte. Anstatt „wap.vodafone.de“ hatte die Kundin den Zugangspunkt „web.vodafone.de“ gewählt. Das Problem lag darin, dass die Internetflat nur für die Vodafone-eigenen WAP-Seiten galt, aber nicht für die normalen Internetseiten. Die Nutzung des Internets führte damit unweigerlich zu einer sehr hohen Handyrechnung von vielen tausend Euro.
Nun entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, dass die EWE TEL GmbH diese Kosten nicht abrechnen dürfe. Begründet hat das Gericht das damit, dass die Kosten für die Nutzung des normalen Internets über „web.vodafone.de“ in keinster Weise in den Vertrag miteinbezogen wurden. Konkret hatte die EWE TEL GmbH bzw. Vodafone den Hinweis auf die Nutzungspflicht der Vodafone-WAP-Seiten lediglich in eine Fußnote Nr. 2 auf Seite 5 eines Informationsdokuments Nr. 512 geschrieben. Dieser Hinweis war dem Gericht zu wenig, zumal sich dort keine weiteren Anmerkungen zu den Kosten fanden, die entstehen würden, wenn der Kunde die normalen Web-Seiten aufruft.
Eine nähere Erläuterung zum Sachverhalt und das Urteil im Volltext finden Sie hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/2013/07/14/ewe-tel-gmbh-verliert-fast-vollst%C3%A4ndig-vor-gericht-urteil-amtsgericht-charlottenburg-az-221-c-35-13-vom-03-07-2013/
Thomas Hollweck
Rechtsanwalt in Berlin
Kanzlei für Verbraucherrecht










