(openPR) 2006 ist arbeitnehmerfreundlich: Wer seinen Urlaub geschickt mit Wochenenden und Feiertagen verbindet, kann den einen oder anderen Kurztrip einplanen. Bei den bundeseinheitlichen Feiertagen lassen sich durch den Einsatz von 20 Urlaubstagen übers Jahr gesehen mit den Wochenenden 47 freie Tage herausschlagen.
Das Neue Jahr begann wenig arbeitnehmerfreundlich, fiel doch der Neujahrstag auf einen Sonntag und brachte damit keinen zusätzlich freien Tag. Opfert man jedoch über Ostern acht Urlaubstage,entschädigen diese mit 16 freien Tagen vom 8. bis zum 23. April. Der 1. Mai fällt auf einen Montag erlaubt somit ein verlängertes Wochenende.
Gleich zwei Mal hintereinander funktioniert die Regel "aus vier mach neun". Über Christi Himmelfahrt (25. Mai) vom 20. bis zum 28. Mai und über Pfingsten (4./5. Juni) vom 3. bis 11. Juni können mit vier Urlaubstagen jeweils neun freie Tage ermöglicht werden.
Mit nur einem Brückentag erlaubt der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, welcher an einem Dienstag begangen wird, einen Kurztrip von vier Tagen.
Das Jahresende zeigt sich ebenfalls familienfreundlich. Die Weihnachtsfeiertage fallen auf Montag und Dienstag. Drei Urlaubstage bescheren vom 23. bis zum 31. Dezember neun entspannte Tage. Mit dem 1. Januar 2007 sind es dann sogar zehn Tage.
In einigen Bundesländern laden zusätzliche Feiertage zu einer vorausschauenden Urlaubsplanung ein. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist Fronleichnam am 15. Juni, der zweite Donnerstag nach Pfingsten, arbeitsfrei. Auch in katholischen Regionen von Sachsen und Thüringen wird nicht gearbeitet. Wer seinen Pfingsturlaub bis zum 18. Juni verlängert, kommt mit acht Urlaubstagen auf 16 Ferientage.
Mariä Himmelfahrt am 15. August fällt 2006 auf einen Dienstag und bringt den Arbeitnehmern im Saarland und in Teilen Bayerns mit einem Brückentag vier Tage zum Ausruhen. Dies gilt Ende Oktober auch für Beschäftigte in den ostdeutschen Ländern. Der Reformationstag am 31. Oktober - ebenfalls ein Dienstag - ist dort ein Feiertag.
Allerheiligen am 1. November wird an einem Mittwoch gefeiert und ermöglicht vom 28. Oktober bis zum 5. November neun ruhige Tage bei vier Urlaubstagen - zumindest in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. In Sachsen ist auch Buß- und Bettag am Mittwoch, dem 22. November, arbeitsfrei. Auch hier gilt vom 18. bis zum 26. November die Regel "aus vier mach neun".
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