(openPR) Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige
Auf die „U3-Plätze“, fertig, los!
Ein Jahr jung und schon „Außer-Haus-Termine“? – Ja, das geht. Tag für Tag sogar. Denn unter Dreijährige haben ab diesem Sommer zum ersten Mal ihren „eigenen Spiel-Platz“ sicher – in einer Tagesbetreuung. Im Landkreis Weilheim - Schongau stehen dazu ab August ca. 900 „U3-Plätze“ zur Verfügung. Damit wird für immerhin knapp 40 Prozent der Kinder, die noch keine drei Jahre alt sind, eine fachgerechte Betreuung tagsüber bereitgestellt.
„Das ist eine Aussage, auf die die Eltern im Landkreis bauen können. Ob ein, zwei oder fast drei Jahre alt – für jedes Kind, das mehr oder weniger aus den Windeln raus ist, aber noch nicht in die Kita geht oder von einer Tagesmutter betreut wird, wollen wir sorgen. Im Landkreis setzen wir alles daran, auch die ganz Kleinen ideal zu fördern und ihnen eine optimale Kinderbetreu-ung zu bieten“, sagt Johannes Lehnert, Leiter des Familienbüros im Landkreis. Damit dies auch professionell stattfindet bietet der Landkreis für das Personal in Kinderkrippen seit einigen Jah-ren eine eigens gestaltete Fortbildung zur zertifizierten Betreuerin für Kinder unter drei Jahren im Landkreis an.
Dies sei ein Angebot für Familien und Alleinerziehende. „Keiner muss, aber alle dürfen“, so Lehnert. Die Tagesbetreuung sei ein „U3-Service“, auf den es ab August sogar einen Rechtsanspruch gebe. Dieser besteht für Kinder ab dem Alter von einem Jahr. „Es hat für die Kommunen viel Kraft und einige Investitionen gekostet, doch am Ende haben wir es geschafft: Die Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben wollen, werden ihn in ihrer Kommune auch bekommen“, sagt Johannes Lehnert.
Für diese Kinder ist die U3-Betreuung eine echte Chance, schon früh gefördert zu werden. Die Tagesbetreuung garantiert einen idealen Betreuungsservice für die ganz Kleinen. Die persönliche Entwicklung des Kindes hat dabei höchste Priorität. Die Eltern wissen, dass ihr Kind in guten und fachkundigen Händen ist. Für viele kommt dieses Angebot gerade recht.
Berufstätige Eltern, die bislang häufig auf Großeltern, Verwandte oder Nachbarn angewiesen waren, könnten jetzt die Betreuung nutzen, wenn ihre Kinder noch keine drei Jahre alt sind. „Diese Familien bekommen ab August die Chance, das Nebeneinander von Familie und Beruf besser zu managen“, sagt Lehnert. Wer sich über das Angebot von U3-Plätzen im Landkreis informieren möchte, kann dies beim Familienbüro oder direkt in der Heimatgemeinde tun. Eine Übersicht über alle Betreuungsangebote im Landkreis findet man auf der Homepage des Familienbüros.
http://www.weilheim-schongau.de/Inhalt/Stichworte_A_Z/_Sg_21/Startseite_Jugendamt/06_FB/06.3_Kindertageseinrichtungen.asp
Ansprechpartner im Familienbüro:
Katja Habermann, Koordination Kinderbetreuung:0881/681-1305
Johannes Lehnert Familienbeauftragter: 0881/681-1199













