(openPR) Als vor ca. 20 Jahren die ersten Policen auf den Markt kamen, war der Jubel groß. Hatte man doch eine Alternative zur konventionellen Kapitallebensversicherung und zur privaten Rentenversicherung geschaffen.
Zur Information: Eine Fondspolice wird in der Regel über ein Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Beiträge werden nicht bei der Gesellschaft, sondern in Fonds angelegt. Fondspolicen kann man als fondsgebundene Lebensversicherung mit Todesfallabsicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung überwiegend mit Beitragsrückgewähr im Todesfall abschließen.
Eine zu erzielende Performance wird in der Regel mit 3 %, 6% oder 9% dargestellt. Ein Abschluss mit steuerfreier Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit, war bis zum 31.12.2004 möglich.
Bei den ersten Policen standen nur einige Fonds zur Auswahl. Mit der Zeit haben sich dann die Gesellschaften mit der Fondsauswahl geradezu übertroffen. Bis zu 100 Fonds standen dem Policeninhaber bei manchen Anbietern als Angebot zur Verfügung. Die ersten Policen hatten noch keine Absicherung der Beiträge. Später wurden die Fondspolicen zum größten Teil mit Beitragsgarantien ausgestattet. Im Laufe der Zeit wurden die Modelle immer weiter modifiziert.
Allerdings bleibt bei fast allen Modellen die Frage offen, welcher Teil des Beitrages in die Fondsanlage fließt und welcher Teil für Absicherungen oder sonstigen Garantien benötigt wird. Anders als bei Investmentsparverträgen sind Fondspolicen absolut intransparent.
Bei Überprüfung von Fondspolicen stoßen wir nicht selten auf enorme Unterdeckungen zwischen Fondsbestand und Einzahlungen. Zwar wird der Fondsbestand jedes Jahr von den Gesellschaften mitgeteilt, aber die wenigsten Kunden machen sich die Mühe, den Fondsbestand mit den Einzahlungen zu vergleichen. Kommt noch eine Beitragsdynamik hinzu, ist es für die meisten Kunden fast unmöglich, diese Berechnung durchzuführen.
Naturgemäß fallen in den ersten Jahren Vertriebs- und Abschlusskosten an, allerdings sollten diese nach einigen Jahren wieder ausgeglichen sein. Ist allerdings, wie von uns geprüft, auch nach 15 Jahren immer noch eine größere Unterdeckung festzustellen, sollte man nachdenklich werden.
Unsere Empfehlung lautet: Rufen Sie die entsprechende Gesellschaft an und lassen sich Einzahlung und Fondsguthaben nennen, evtl. auch schriftlich.
Denn mit den Worten „steuerfreie Police“ sind Gewinne gemeint.










