(openPR) Die GmbH war in den 1980er Jahren die beliebteste Rechtsform im Mittelstand und bei Handwerkern, wenn ein Unternehmer eine Firma mit Haftungsbeschränkung gründen wollte. Vor einigen Jahren änderte sich der Trend jedoch, sodass heute die meisten Unternehmer zur GmbH & Co. KG tendieren. „Dieser Wandel beruhte zum einen auf einer günstigeren Steuergesetzgebung für GmbH & Co. KGs und zum anderen darauf, dass die Rechtsprechung auch die Ein-Mann-GmbH & Co. KG zulie?, weiß Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C.
Welche ist aber tatsächlich die günstigste Rechtsform für Unternehmen? Bei inhaber- und familiengeführten Unternehmen spricht derzeit in den meisten Fällen viel für die Gründung einer GmbH & Co. KG, weshalb in den vergangenen Jahren viele mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe einen Rechtsformwechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG vollzogen haben. Haftungsrechtlich gibt es zwischen beiden Rechtsformen grundsätzlich keine Unterschiede.
„Steuerlich bietet die GmbH den Vorteil, dass die an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Gehälter das Einkommen mindern und auch steuergünstig eine Altersvorsorge für den Geschäftsführer aufgebaut werden kann“, erklärt Winkler. Auch nominell seien die Steuersätze für die GmbH günstiger, wenn die Gewinne nicht an den Gesellschafter ausgeschüttet werden.
An der GmbH & Co. KG schätzen Unternehmer, dass Entnahmen aus der Firma flexibel und ohne Bindung an fixe Gehälter und Verträge jederzeit möglich sind. Die Transparenz des Unternehmens erscheint vielen Inhabern hier besser, während bei der GmbH für einen Überblick zum Firmengewinn erst noch die Gehälter „addiert“ werden müssen.
„Als vorteilhaft empfinden viele auch, dass bei der GmbH & Co. KG die von der Firma gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet und darüber hinaus etwaige Unternehmensverluste mit anderen Einkünften verrechnet werden können“, so Winkler. Darüber hinaus biete die GmbH & Co. KG bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie beim Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens Vorteile. Auch bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger hat die GmbH & Co. KG deutliche Vorzüge gegenüber der GmbH.
Steuerplanungsrechnungen zeigen, dass für viele mittelständische Firmen und Handwerksbetriebe die GmbH & Co. KG heute die günstigere Rechtsform ist. Meist nur bei Gewinnen im Millionenbereich und langen Thesaurierungsphasen erweist sich die GmbH bei operativ tätigen Unternehmen heute noch als die günstigere Rechtsform. Dagegen ist die GmbH bei Beteiligungsgesellschaften aufgrund steuerlicher Sonderbestimmungen in der weit überwiegenden Zahl der Fälle günstiger als die GmbH & Co. KG.
„Aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren muss aber für jedes Unternehmen individuell ermittelt werden, welche Rechtsform sich am besten eignet und am günstigsten ist“, rät der Experte von SH+C. In vielen Fällen führe ein Rechtsformwechsel zwar zu einmaligem Aufwand in Form von Notar-, Handelsregister- und Beratungskosten, langfristig aber zu einer teils deutlichen Steuerminimierung.













