(openPR) Wenig bekannt ist die nebenberufliche Selbständigkeit als alternative Gründungsmöglichkeit für Arbeitslose. Der Verzicht auf die Förderung durch den Gründungszuschuss ist für den Arbeitslosen finanziell nicht von Nachteil und bietet gegenüber der Vollerwerbs-Selbständigkeit sogar Vorteile der sozialen Absicherung durch das Arbeitsamt, z. B. Krankenversicherung. Die sogenannte Förderung durch den aktuellen Gründungszuschuss beruht im Grunde lediglich auf einen Zuschuss zur Sozialversicherung, im Übrigen handelt es sich um eine Verrechnung mit den Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung. Der einzige Vorteil als Empfänger des Gründungszuschusses besteht darin, dass man nicht mehr parallel dem Arbeitsmarkt nach den Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stehen muss. Nur wenn ein Gründer bereits in den ersten Monaten Gewinne erwirtschaftet, rechnet sich der Zuschuss. Auf die Möglichkeiten der sozial abgesicherten Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit, ohne Inanspruchnahme des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes für Hartz IV - Empfänger weist der Wirtschaftswissenschaftler Torsten Brockmann in seinem 2013 aktualisiertem Buch „Infoschriften zur sicheren Existenzgründung“ ausführlich hin und vermittelt dem Leser ein Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose. Auf der Autorenhomepage www.existenzgruenderinfo.de können sich arbeitslose Gründer, aber auch Beschäftigte über die Existenzgründung mit sozialer Absicherung informieren und die ausführliche Infoschrift direkt beim Autor bestellen.

















