openPR Recherche & Suche
Presseinformation

R&W Immobilienfonds 78 GbR: Möglichkeiten der Anleger

Bild: R&W Immobilienfonds 78 GbR: Möglichkeiten der Anleger
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) „Eine Investition in die R&W Immobilienfonds 78 GbR klang natürlich verlockend, da der öffentliche Wohnungsbau vom Land Berlin gefördert und dementsprechend Gelder geflossen sind“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Aber: Seit 2009 gibt es diese Fördermittel nicht mehr und der Fonds hat mit den gleichen Problemen zu kämpfen, wie viele andere geschlossene Immobilienfonds auch.

„Beim R&W Immobilienfonds 78 kommt allerdings noch ein weiteres Problem hinzu. Er war von Anfang an abhängig von den Fördermitteln. Denn die zu erzielenden Mieten für diese Art von Wohnungen waren viel zu gering“, so Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Anleger die nun von der Entwicklung ihrer Investition enttäuscht sind, sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Fachanwalt Cäsar-Preller sieht durchaus Möglichkeiten auf einen Rückabwicklung des Geschäfts: „Im Verkaufsprospekt hieß es, dass auch nach 2009 von einer Anschlussförderung auszugehen sei. Allerdings war schon bekannt, dass der Senat des Landes Berlin eine solche Anschlussförderung noch überprüfen und gegebenenfalls zu einer Neuregelung kommen will. Insofern könnte hier die Prospekthaftung in Betracht kommen.“

Im Beratungsgespräch hätte der Anlageberater auf diese wirtschaftlichen Risiken des Fonds hinweisen müssen. Insbesondere auch auf das wirtschaftliche Risiko einer GbR, da die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich haften. Auch hätte er die Anleger darüber informieren lassen, dass es nach 2009 möglicherweise keine öffentliche Förderung mehr gibt. „Hat der Anleger diese Informationen nicht bekommen, ist von Falschberatung auszugehen, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet“, erläutert Cäsar-Preller.

Der Immobilienfonds 78 wurde von der R & W Immobilienanlagen GmbH und dem Emissionshaus Dr. Görlich GmbH aufgelegt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt seit vielen Jahren bundesweit geschädigte Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 722623
 187

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „R&W Immobilienfonds 78 GbR: Möglichkeiten der Anleger“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Bild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksamBild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“ Es ist bekannt, dass Bausparkassen versuchen, zuteilungsreife aber nicht voll angesparte Bausparverträge loszuwerden und diese kündigt. Dieser rechtlich ohnehin umstrittenen Praxis hat das Oberlandesgericht Stuttgart …
Bild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurückBild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt. Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen in Karlsruhe verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 478/15). Dazu kommt es nun nicht, da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wie der BGH am 31. März mitteilt. „Es ist nicht das erste Mal,…

Das könnte Sie auch interessieren:

Neues zur Nachschusspflicht in geschlossenen Immobilienfonds
Neues zur Nachschusspflicht in geschlossenen Immobilienfonds
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2009, AZ II ZR 240/08, nochmals wesentliche Kernsätze zur Verpflichtung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds (GbR) mit Blick auf Nachschusszahlungen zusammengefasst. Dabei gilt allgemein der Grundsatz, dass während der Laufzeit Anleger mit Blick auf § 707 BGB nicht zu Nachschüssen im sog. …
Bild: Interessantes Urteil für gehörlose KapitalanlegerBild: Interessantes Urteil für gehörlose Kapitalanleger
Interessantes Urteil für gehörlose Kapitalanleger
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB-Rechtsanwälte, erstreiten für gehörlosen Anleger vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds. Das Landgericht München I bestätigt, dass ein gehörloser Anleger nur durch Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetschers ordnungsgemäß beraten werden kann. Mit …
Bild: Havelstraße Block 306 GbR: Anleger verklagtBild: Havelstraße Block 306 GbR: Anleger verklagt
Havelstraße Block 306 GbR: Anleger verklagt
CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger, der vom Insolvenzverwalter auf anteilige Zahlung von Verbindlichkeiten des Immobilienfonds verklagt wurde Berlin, 11.10.2016 – 30 Jahre nach seinem Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds Havelstraße Block 306 GbR ist ein Gesellschafter des Fonds vor dem Landgericht Berlin vom Insolvenzverwalter verklagt worden. …
Bild: Dachfonds: Vermittler müssen über Vergütungen aufklären. Anleger hoffen auf Schadenersatz.Bild: Dachfonds: Vermittler müssen über Vergütungen aufklären. Anleger hoffen auf Schadenersatz.
Dachfonds: Vermittler müssen über Vergütungen aufklären. Anleger hoffen auf Schadenersatz.
Der Berenberg Select Income Dachfonds hat schon die Segel gestrichen: Er hatte einen viel zu großen „Klumpen“ von 40% des Kundenvermögens in Immobilienfonds-Anteile investiert. Dort sitzt das Geld der Anleger jetzt fest, bis der Immofonds seine Gebäude verkauft haben wird. Das kann noch Jahre dauern, weil die Immobilien mit ambitionierten Werten in der …
PM 2006/007//Stadtresidenz Leipzig GbR - Schadensersatz für viele Anleger möglich
PM 2006/007//Stadtresidenz Leipzig GbR - Schadensersatz für viele Anleger möglich
Die Anleger des Stadtresidenz Leipzig GbR Immobilienfonds werden sich – soviel ist sicher – nach einer alternativen Altersvorsorge umschauen müssen. Der von ihnen erworbene Fondsanteil taugt hierfür nämlich nicht. Die Fondsgesellschaft hat auf der Gesellschafterversammlung am 14.09.2006 die Abwicklung der Gesellschaft beschlossen. Danach kann als gesichert …
Wegfall der Anschlussförderung und Konsequenmzen für Immobilienfonds
Wegfall der Anschlussförderung und Konsequenmzen für Immobilienfonds
Wegfall der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau Berlin und Konsequenzen für geschlossene Immobilienfonds Der Wegfall der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau von Berlin setzt die Kapitalanleger von den im sozialen Wohnungsbau finanzierenden Fonds unter erheblichen Zugzwang. Zum 31.12.2006 droht die Verjährung aller Ansprüche der rund 15.000 …
Bild: Wegfall der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau - Handlungsoptionen für GeschädigteBild: Wegfall der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau - Handlungsoptionen für Geschädigte
Wegfall der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau - Handlungsoptionen für Geschädigte
… Die Förderung erfolgte zu 2/3 als verlorener Zuschuss, der eine steuerpflichtige Einnahme darstellt, und in Höhe von 1/3 als Aufwendungsdarlehen. So wurde beispielsweise bei dem R + W Immobilienfonds 80 GbR (Dr. Görlich-Fonds) eine Kostenmiete in Höhe von 33,65 DM zugrunde gelegt, die sich aus einer Miete in Höhe von 8,00 DM, die von dem Mieter aufzubringen …
Vorsicht bei Prolongationsangeboten per Einschreiben – Gallinat Bank schickt neue Widerrufsbelehrung mit
Vorsicht bei Prolongationsangeboten per Einschreiben – Gallinat Bank schickt neue Widerrufsbelehrung mit
… aufpassen: Wie jetzt bekannt wurde, verschickt die Gallinat Bank AG seit Spätsommer 2007 per Einschreiben Prolongationsangebote für Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfonds, die quasi „im Kleingedruckten“ eine neue Widerrufsbelehrung enthalten. Denn die in den ursprünglichen Unterlagen zu den Fondsbeteiligungen enthaltene Widerrufsbelehrung ist …
Bild: Falk Zinsfonds GbR - Mittelverwendungskontrolleur verurteiltBild: Falk Zinsfonds GbR - Mittelverwendungskontrolleur verurteilt
Falk Zinsfonds GbR - Mittelverwendungskontrolleur verurteilt
… genossen (Platzierungsvolumen aller Falk-Fonds: ca. 3 Milliarden Euro). Anfang 2005 ging die Falk Firmengruppe spektakulär in die Insolvenz, viele der Immobilienfonds und der sogenannte Zinsfonds folgten nach. Gegen Helmut W. Falk und weitere ehemalige Vorstandsmitglieder sowie den Mittelverwendungskontrolleur und Wirtschaftsprüfer läuft derzeit …
Der EuGH - letzte Hoffnung für deutsche Fondsanleger
Der EuGH - letzte Hoffnung für deutsche Fondsanleger
Rettet der EuGH die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds vor dem Ruin? Am 4. Juni 2009 findet vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine für Fondsanleger existentiell wichtige Verhandlung statt. Es geht – wieder einmal - um die Auslegung der Haustürgeschäfte-Richtlinie 85/577/EWG und deren richtige Umsetzung in das nationale deutsche Recht. Von …
Sie lesen gerade: R&W Immobilienfonds 78 GbR: Möglichkeiten der Anleger