(openPR) Um eine rechtlich einwandfreie Durchführung von Sponsoring in öffentlichen Einrichtungen sicher zu stellen, bedarf es ein komplexes und umfassendes Wissen – eine genaue Kenntnis der relevanten Vorschriften ist essentiell. Bereits der Anschein von Parteinahme oder Vorzugsbehandlung muss vermieden werden, um gegen umfangreichen Schaden, von vernichtendem Medienschelten über Rückabwicklung von Vergabeverfahren bis hin zur strafrechtlichen Tatbestandsprüfung auf Korruption, gewappnet zu sein.
In dem Praxisseminar „Finanzierung öffentlicher Einrichtungen durch Sponsoring: Gefahren vermeiden – Chancen nutzen“ vom 24. - 25. Juni 2013 in Berlin
werden Sponsoringexperten aus folgenden Institutionen
• Bundesministerium des Inneren
• Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
• Schulsponsoringberater des Landes Nordrhein-Westfalen
praktische Antworten auf die Schlüsselfragen liefern:
• In welchen Bereichen und nach welchen Vorschriften ist Sponsoring zulässig
• Sponsoring, Spenden, Werbung - wie muss in der Praxis unterschieden werden
• Was ist „unechtes“ Sponsoring und wie kann es vermieden werden
• Welche steuerlichen Aspekte müssen beachtet werden
• Welche Besonderheiten gibt es im Kultur- und Schulbereich zu beachten
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen und Behörden wie Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie Behörden auf Bezirks- und kommunaler Ebene und Schulträger, die Sponsoring erhalten oder beurteilen müssen.
Weitere Details zum Programm und zu den Sprechern, sowie das Anmeldeformular sind in der Veranstaltungsbroschüre zusammengefasst: http://www.euroakad.eu/fileadmin/user_upload/dateien/seminare/Finanzierung_oeffentlicher_Einrichtungen_durch_Sponsoring_PR.pdf











