openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH: Google haftet für Autovervollständigung

17.05.201314:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH: Google haftet für Autovervollständigung

(openPR) Am 14.05.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google haften kann, wenn die von ihm zur Verfügung gestellte Autovervollständigung (Autocomplete-Funktion) im Zusammenhang mit der Eingabe eines Namens ergänzende Vorschläge macht, die geeignet sind, Rechte des Namensträgers zu verletzen.



Geklagt hatte eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, sowie deren Gründer und Vorstandsvorsitzender. Die Gründer hatten im Mai 2010 festgestellt, dass bei Eingabe seines Namens in dem sich im Rahmen der Autocomplete-Funktion öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen „R.S. (voller Name) Scientology“ und „R.S. (voller Name) Betrug“ erschienen. Dadurch sehen sich die Kläger in ihrem Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen verletzt. Sie haben unter anderem behauptet, der Kläger stehe weder in irgendeinem Zusammenhang mit Scientology noch sei ihm ein Betrug vorzuwerfen noch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. In keinem einzigen Suchergebnis sei eine Verbindung zwischen dem Kläger und „Scientology“ beziehungsweise „Betrug“ ersichtlich.

Der BGH entschied, dass diese Zusätze grundsätzlich die Rechte der Kläger beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger sei Google auch unmittelbar zuzurechnen. Google habe mit dem geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet. Daraus folge allerdings noch nicht, dass Google für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haftet. Der Firma Google sei nämlich nicht vorzuwerfen, dass sie eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet hat, sondern lediglich, dass sie keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen habe, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen.

Also muss Google erst dann, wenn es als Betreiber der Autocomplete-Funktion positive Kenntnis von einer solchen Rechtsverletzung erhalten hat, alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um künftige gleiche oder vergleichbare Verletzungen zu verhindern.

Google kann also nicht sofort abgemahnt werden, es kann aber durch Verschaffung der Kenntnis von einer solchen Verletzung und Aufforderung zur Unterlassung gezwungen werden, entsprechend zu handeln und künftige Verletzungen zu verhindern. Gelingt das nicht, kann Google im zweiten Schritt auch abgemahnt werden und es kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert werden.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 720535
 856

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH: Google haftet für Autovervollständigung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wulff, B. gegen GoogleBild: Wulff, B. gegen Google
Wulff, B. gegen Google
… die Gerüchte seinerzeit bewusst gestreut wurden, um Wulff´s Wahl zum Bundespräsidenten zu verhindern. Frau Wulff hat daneben auch Google verklagt: Konkret geht es um die Autovervollständigung, die Google bei der Eingabe von Suchworten anbietet. Gibt man bei Google den Begriff „Bettina Wulff“ ein, schlägt die Autovervollständigung die weiteren Worte „Escort“ …
Bild: Automatische Suchvorschläge für die effiziente Anbieterrecherche im Internet
Automatische Suchvorschläge für die effiziente Anbieterrecherche im Internet
Mit der neuen Autovervollständigung von „Wer liefert was?“ wird die Suche nach Lieferanten erleichtert Hamburg, 27. April 2009 – „Wer liefert was?“ erweitert seine Lieferantensuchmaschine ab sofort um automatische Suchwortvorschläge für eine noch effizientere Anbieterrecherche. Hierzu liefert die neue Autovervollständigung direkt bei der Suchworteingabe …
Finale Version von TYPO3 4.5 veröffentlicht
Finale Version von TYPO3 4.5 veröffentlicht
… 4.5-Nutzer die Garantie, dass ihre Webseiten für die nächsten drei Jahre kein Major-Update benötigt. Highlights von TYPO3 4.5 sind die LiveSuche mit Autovervollständigung und der konfigurierbare Workflow. Ebenso verspricht Version 4.5 einen neuen Extension-Manager sowie eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit. Die Stuttgarter TYPO3 Release Party fand …
Bild: Neueste Suchmaschinentechnologie jetzt auch in der Reisebranche im Einsatz
Neueste Suchmaschinentechnologie jetzt auch in der Reisebranche im Einsatz
Die Hotelsuche im Internet kann für den User dank der neuen Technologie der Autovervollständigung "FACT-Finder Suggest" schneller und einfacher gestaltet werden. Aus diesem Grund integriert der Wellnessreise-Veranstalter beauty24 diese innovative Suchfunktionalität bei der Reisezielsuche auf seiner Website (http://www.beauty24.de). Damit stellt sich …
Bild: PDS ermöglicht mit mobiler Service-App effizienten Kundendienst auf der BaustelleBild: PDS ermöglicht mit mobiler Service-App effizienten Kundendienst auf der Baustelle
PDS ermöglicht mit mobiler Service-App effizienten Kundendienst auf der Baustelle
… dass die Auftragszeiten stets im Blick bleiben. Die Arbeit mit PDS Service mobil wird durch diverse Filterfunktionen zur Auftragssuche, eine Autovervollständigung bei Eingabefeldern, die Möglichkeit der gleichzeitigen Bearbeitung mehrerer Aufträge, einer performanten Suche von Katalogpositionen und einem flexibel konfigurierbaren Checklisten-Tool unterstützt. …
Bild: Deutschlands meistgesuchte Personen 2012 im InternetBild: Deutschlands meistgesuchte Personen 2012 im Internet
Deutschlands meistgesuchte Personen 2012 im Internet
… liegt Bettina Wulff: Die Gattin des deutschen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff ist durch ihre Biografie „Jenseits des Protokolls“ und einem Google-Streit bezüglich der Autovervollständigung ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Die Moderatoren Thomas Gottschalk und Barbara Schöneberger folgen auf den Rängen zwei und drei. Gottschalk beendete …
www.hausmarkt.at - Der Baumarkt-Online-Shop für Profis & Heimwerker
www.hausmarkt.at - Der Baumarkt-Online-Shop für Profis & Heimwerker
… alles abgedeckt ist. Der Einkaufsprozess bei Hausmarkt.at ist ein Kinderspiel und auf Benutzerfreundlichkeit getrimmt. Innerhalb von zwei Minuten registriert, profitieren Kunden von personalisierten Wunschlisten und Bestellhistorien. Die Suchfunktion mit Autovervollständigung und Filtern nach Preis, Marke oder Leistung führt schnell zum Ziel.
Bild: PDS ermöglicht mit mobiler Service-App effizienten Kundendienst auf der BaustelleBild: PDS ermöglicht mit mobiler Service-App effizienten Kundendienst auf der Baustelle
PDS ermöglicht mit mobiler Service-App effizienten Kundendienst auf der Baustelle
… dass die Auftragszeiten stets im Blick bleiben. Die Arbeit mit PDS Service mobil wird durch diverse Filterfunktionen zur Auftragssuche, eine Autovervollständigung bei Eingabefeldern, die Möglichkeit der gleichzeitigen Bearbeitung mehrerer Aufträge, einer performanten Suche von Katalogpositionen und einem flexibel konfigurierbaren Checklisten-Tool unterstützt. …
Das neue Projektron BCS 6.22: Klare Ziele für messbare Erfolge
Das neue Projektron BCS 6.22: Klare Ziele für messbare Erfolge
… Zugriff, während das verbesserte Skill-Management hilft, schnell die passenden Profis fürs Projekt zu finden. Zu noch mehr Anwendungskomfort trägt die intelligente Autovervollständigung in zahlreichen Eingabefeldern bei. Darüber hinaus unterstützen ergonomische Assistenten die Anwender beim effizienten Spesenmanagement. Angeboten wird die neueste Version …
Bild: Internetagentur kernpunkt GmbH realisiert Shop-Portal für die SEAT Deutschland GmbHBild: Internetagentur kernpunkt GmbH realisiert Shop-Portal für die SEAT Deutschland GmbH
Internetagentur kernpunkt GmbH realisiert Shop-Portal für die SEAT Deutschland GmbH
… Servicekleidung steht den Vertriebspartnern ein Sortiment mit rund 620 Produkten zur Verfügung. Zusätzlich unterstützen Funktionen wie der Merkzettel, eine Suche mit Autovervollständigung sowie ein Warenkorb mit Erinnerungsmöglichkeiten über mehrere Sitzungen hinweg einen bequemen Online-Einkauf. Das SEAT Shop-Portal ist direkt über das SEAT PartnerNet …
Sie lesen gerade: BGH: Google haftet für Autovervollständigung