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CLLB RAe informieren: Anleihen der Windreich GmbH (vormals : Windreich AG)- Anlegern drohen hohe Verluste

Bild: CLLB RAe informieren: Anleihen der Windreich GmbH (vormals : Windreich AG)- Anlegern drohen hohe Verluste

(openPR) München, Berlin, 09.05.2013 - Unternehmensanleihen sind leider nicht die sichere Anlage als die sie oft beworben wurden. Dass mussten nun auch viele Anleger feststellen welche eine Unternehmensanleihe der ehemaligen Windreich AG, jetzt: Windreich GmbH, gezeichnet hatten. Die Anleger müssen mit ernsthaften Verlusten rechnen.



Nach eigenen Angaben plant, baut, finanziert, betreibt und vertreibt die Windreich GmbH Windkraftanlagen – sowohl an Land („Onshore“) als auch auf offener See („Offshore“). Zudem sorgt das Unternehmen auch für den reibungslosen technischen und kaufmännischen Betrieb der Anlagen. Seit 1999 hat die Unternehmensgruppe rund 1.000 Windkraftanlagen projektiert, finanziert, gebaut und betrieben. Anleger haben die Möglichkeit, sich durch den Kauf von Unternehmensanteilen an diesem Unternehmen zu Beteiligen.

In der letzten Zeit hat die Windreich GmbH jedoch hauptsächlich mit negativen Schlagzeilen auf Sich aufmerksam gemacht. Was war geschehen?

Zwei der durch die Windreich GmbH (bzw. Windreich AG) begebenen Unternehmensanleihen mussten in der letzten Zeit massive Kurseinbrüche hinnehmen. Diese notierten teilweise unter 30 Prozent des Nennwerts.

Zu allem Überfluss wurden die Geschäftsräume des Unternehmens Anfang des Jahres u.a. aufgrund des Verdachts der Bilanzmanipulation und des Kapitalanlagenbetruges durchsucht. Nach Pressebereichten sollen fünf amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder die Konzernabschlüsse durch Überbewertung von Vermögenspositionen geschönt haben.

Ebenfalls in der Kritik steht das Bankhaus Sarasin. Nach Medienberichten kritisieren Kunden der Sarasin Bank, die auf deren Empfehlung Windreich-Anleihen gezeichnet haben, sie seien im Rahmen des Beratungsgespräches nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank Sarasin selbst dem Windpark-Betreiber ein Darlehen in Höhe von 70 Millionen Euro gegeben habe.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen.

„Die Anleger sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Unternehmensbeteiligungen auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten.“ erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Unternehmensanleihen regelmäßig nicht geeignet.

Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können, wenn diese nicht aus Gewinnen stammen oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht bei vorliegen dieser versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

„Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte hätte insbesondere die Sarasin Bank darauf hinweisen müssen, dass diese ein gehöriges Eigeninteresse an am Verkauf der Windreich – Unternehmensanleihen hatte“ so Rechtsanwalt Stefan Hösler weiter.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hält der Anleger die Unternehmensanleihe noch, so kann er den eingesetzten Betrag und einen entgangenen Gewinn fordern und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Unternehmensanleihe an.

Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Stefan Hösler rechtliche Beratung von einer auf kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Unternehmensanleihe verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Bank oder das Beratungsinstitut in Betracht, die den Erwerb der Unternehmensanleihe empfohlen haben.

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