(openPR) Wer Finanzentscheidungen treffen muss, ist auf Beratung und Empfehlungen angewiesen. Leider werden aber immer wieder gerade ältere Personen Opfer schlechter oder gar vorsätzlich falscher Anlageberatung. Ihnen werden teilweise Finanzprodukte vermittelt, die den besonderen Bedürfnissen dieses Personenkreises nicht gerecht werden. Die Palette reicht dabei beispielsweise von Unternehmensbeteiligungen mit langen Laufzeiten über riskante Zertifikate und Genussscheine bis zu undurchsichtigen Lebensversicherungen ausländischer Anbieter.
Das Problem an der Sache ist: Der Vermögensberater lebt von seiner Provision und will den Leuten am liebsten teure Produkte andrehen; er redet kaum über die Risiken der Geldanlage und die Gefahren, die eventuell lauern, wenn das angelegte Geld im Notfall rasch benötigt wird. Über einen solchen Fall hat derzeit das Landgericht Traunstein zu befinden (Az. 5 O 3507/12). Frau W., eine 69-jährige Rentnerin aus Stephanskirchen, wehrt sich gegen die Vermittlung einer sogenannten Inhaberschuldverschreibung, die ein Solarunternehmen aufgelegt und an Privatleute ausgegeben hatte, um sich frisches Kapital zu besorgen. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Wertpapieranlage (Anleihe). Auf Veranlassung eines Vermittlers aus Bad Endorf hat die unerfahrene Seniorin einen Betrag von 50.000 Euro investiert.
Als die Anlegerin später durch Berichte in der Presse über Firmenpleiten in der Solarbranche verunsichert wurde, bat sie Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, den Vorgang juristisch zu prüfen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Anlageempfehlung erkennbar an den Bedürfnissen der Rentnerin vorbei gegangen ist. Aufgrund der Ausgestaltung des Produkts ist die Rückzahlung des investierten Kapitals ungewiss. Dr. Jürgen Klass vermisst insbesondere die auf die zu beratende Person abgestellte Aufklärung über die wesentlichen Eigenschaften der Geldanlage. Auf die eingereichte Schadensersatzklage hat der Vermittler bislang noch nicht erwidert. Das Landgericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Die Parteien befinden sich in Vergleichsverhandlungen.