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MPC Reefer Flottenfonds 2 weiter in der Krise

29.04.201307:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MPC Reefer Flottenfonds 2 weiter in der Krise
SH Rechtsanwälte in Essen
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(openPR) Verkauft wurde der von der MPC Capital 2007 platzierte Reefer Flottenfonds 2 als krisensicheres Finanzprodukt. Die Nachfrage auf dem Markt der Kühlschiffe werde immer stabil bleiben. Denn reine Kühlschiffe, umgangssprachlich auch „Bananendampfer“ genannt, würden schließlich immer benötigt. Die Charterraten blieben deshalb auf lange Zeit in diesem Segment der Frachtschifffahrt stabil und versprächen für den einzelnen Anleger hohe Renditen. So jedenfalls vernahmen wir es immer wieder aus unserem Mandantenkreis.



Was die Verkäufer dieses in 14 Kühlschiffen investierenden Dachfonds allerdings hierbei oftmals verschwiegen hatten, ist, dass das Ende der reine Kühlschifffahrt durch die wesentlich flexibler und günstiger handhabbaren Kühlcontainer, die bereits 2007 immer mehr auf den Markt drängten und heute bereits mehr als 50 % der Kühlfrachtgüter transportieren, absehbar war. So zeigte sich bald, dass die vermeintlich so sichere Nische der Kühlschifffahrt in Wahrheit eine Sackgasse war, da immer mehr Kühltransporte durch die Benutzung von Kühlcontainern, die auf normalen Containerschiffen transportiert werden können, durchgeführt wurden und werden.

Der MPC Reefer Flottenfonds 2 befindet sich jetzt in größter Not. Anlegern, denen der Fonds als vermeintlich vollkommen sichere Anlage verkauft wurde, bangen jetzt um ihre Einlagen. Ihnen drohen Totalverlust und sogar die Rückzahlung der an sie bereits geleisteten Ausschüttungen.

Doch die Anleger sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere dann nicht, wenn sie die Beteiligung auf Beratung hin erworben haben. Oftmals stellt sich heraus, dass Anleger von Anlageberatern oder von Ihren Banken nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Sie haben dann die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern und auf diesem Wege ihre Investition rückgängig zu machen.

So hatten es neben der unzutreffenden Schilderung der Marktsituation auch viele Berater versäumt, darüber aufzuklären, dass der MPC Reefer Flottenfonds 2 eine auffallend hohe Fremdfinanzierungsrate von 53,3 % der Gesamtinvestition aufwies. Bevor der Fonds überhaupt für sich Gewinne verbuchen kann, müssen die entsprechenden Schiffshypotheken bedient werden. Diese von Anfang an bestehenden finanziellen Belastungen führten schließlich auch nach kurzer Zeit in die massive Schieflage des Fonds.

Vielen Anlegern wurde auch verschwiegen, dass neben dem in der Beitrittserklärung ausgewiesenen Agio von 5 % wesentlich höhere Provisionen gezahlt wurden. Mittlerweile ist bekannt, dass von dem eingesammelten Kommanditkapital nur 72,8 % in die Schiffsflotte investiert wurde. Die restlichen 27,2 % inkl. Agio flossen in Weichkosten, wobei hiervon alleine über 26 % des eingeworbenen Kapitals für Vertriebsprovisionen verwendet worden ist. Hierüber wurde weder im Prospekt aufgeklärt noch wurden die uns bekannten Investoren hierüber in den Beratungsgesprächen informiert.

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen das Geldinstitut für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Freie Anlageberater müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann über die an sie fließenden Provisionen aufklären, wenn diese einen Anteil von über 15 % des aufgebrachten Kapitals ausmachen.

Es bestehen daher für Anleger, denen die Anteile an diesem Fonds von einem Anlageberater oder einer Bank empfohlen wurden, nach wie vor Chancen, den erlittenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Hat die Bank oder der Anlageberater versäumt, vollständig aufzuklären, was wir bei den uns bekannten Anlegern regelmäßig konstatieren mussten, kann der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet.

Anleger, die sich durch ihren Anlageberater oder ihrer Bank falsch beraten fühlen, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

SH Rechtsanwälte ist eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Investoren.

Gerne beraten wir auch Sie über den Stand Ihrer Rechtsposition. Wir fertigen mit Ihnen ausführliche Bestandsanalysen an und erarbeiten mit Ihnen die für Ihren Einzelfall erforderliche Strategie zur Wahrung Ihrer Rechtsposition und damit zur Sicherung Ihres Kapitals.

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