(openPR) Professionelle Textilreiniger lassen schmutzige Textilien wieder im gewohnten Glanz erstrahlen. Was aber kann der hessische Verbraucher unternehmen, wenn er im seltenen Fall doch eine Dienstleistung reklamieren muss? „Als erste Unterstützung kann er das unabhängige Expertentelefon des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes in Bonn anrufen. Ist keine Einigung mit der Textilreinigung in Sicht, kann der Verbraucher die Schiedsstelle für Textilreinigungsreklamationen der Innung Hessen kontaktieren, die seit 2013 in Mühlheim ist“, informiert Gerhard Hanisch, Ansprechpartner der Schiedsstelle und stellv. Vorsitzender des Hessischen Textilreinigungs-Verbandes.
Die hessische Schiedsstelle, bestehend aus einem neutralen Gremium, hat die Aufgabe, im Interesse aller Beteiligten Reklamationen ohne großen Aufwand an Kosten und Ärger zu klären. Die Einsendung der beanstandenden Textilien ist ganz einfach: Formular auf der Internetseite des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes herunterladen (www.dtv-bonn.de -> Für Verbraucher -> Reklamation), ausfüllen, das Kleidungsstück verpacken und per Post an die Schiedsstelle für Textilreinigungsreklamationen der Innung Hessen senden.
Alle eingeschickten Textilien werden in einem Turnus von etwa vier Wochen gesammelt. Dann erfolgt eine genaue und fachmännische Begutachtung. Dafür lässt die Schiedsstelle die eingereichten Textilien von einem kompetenten Sachverständigen-Gremium untersuchen. Die Gutachter erstellen daraufhin eine schriftliche Empfehlung. Nach Begutachtung erfolgt der Rückversand auf Kosten des Verbrauchers.
Für die Dienstleistung der Schiedsstelle mit Sitz in Mühlheim wird eine geringe Gebühr in Höhe von 25-55 Euro, je nach Aufwand und Textil, erhoben.
Schiedsstelle für Textilreinigungsreklamationen der Innung Hessen
Gerhard Hanisch
Offenbacher Straße 24
63165 Mühlheim
Telefon 06108 991770
DTV-Expertentelefon
Siegfried Lange
Telefon 0228 9173122 (dienstags und donnerstags von 14.00-17.00 Uhr)









