(openPR) Doch, gerade für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer ist es ein Thema. Im wahrsten Sinne des Wortes. Selbständige und kleine Unternehmen kümmern sich kaum bzw. gar nicht um den Datenschutz. Dies kann teuer werden und es drohen hohe Schadensersatz- ansprüche.
Jeder Unternehmer verarbeitet heute viele personenbezogene Daten: Daten von Patienten, Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern, Kunden und Mandanten. Viele Freiberufler werfen Kunden-, Lieferanten-, Bank- oder Steuerdaten einfach in den (Haus-)Müll, statt diese mit Hilfe eines Aktenvernichters zu vernichten. Ein gefundenes Fressen für Kriminelle und Datendiebe.
Und natürlich die elektronischen Daten. Die Cyberkriminalität nimmt rasant zu. In den letzten beiden Jahren hat sich das Volumen fast verdoppelt. Das Bundeskriminalamt hat errechnet, dass im Jahr 2011 ein Schaden von 71,2 Millionen Euro in Deutschland durch Cyberkriminalität entstanden ist. Für Hacker sind besonders Selbständige und Kleinunternehmen ein leichtes Opfer. Dieser hackt das E-Mail-Konto und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Kontakte. Er verschafft sich Zugriff auf Ihre Kundendaten und erst gegen Zahlung werden die Daten und Zugriffe wieder freigegeben. Sicherlich haben Sie ein Antiviren-Programm und eine Firewall installiert. Das ist nicht ausreichend – Datenschutz ist mehr und das Gesetz verlangt auch mehr.
Beliebt sind auch Abmahnungen wegen eines Impressumsfehlers auf der Webseite oder auf der Facebook-Fanseite, vor allem unter Mitbewerbern. Und natürlich sind neben Bankdaten auch andere persönliche Daten für den Identitätsdiebstahl für Betrugszwecke für den Hacker und Kriminellen interessant.
Zum Datenschutz ist jeder Freiberufler, Selbständige und Unternehmer verpflichtet. Egal und unabhängig vom Umsatz, der Größe, Branche oder der Anzahl der Mitarbeiter. Sobald Daten verarbeitet werden, sollte man genau prüfen, was und wie diese Daten „zu schützen“ sind. Man muss nicht gleich einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten bestellen. Einfacher und kostengünstiger ist es einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Denn nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist relevant für den Datenschutz, sondern auch das Telemedien- und Telekommunikationsgesetz, die Abgabenordnung, das Einkommenssteuer- gesetz, das Ladenschlussgesetz, Sozialgesetzbuch, Urheberrechtsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Infektionsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Nachweisgesetz und selbst das Straßenverkehrs- gesetz sowie die einzelnen Berufsordnungen, usw. usw.
Die wenigsten kennen und beachten das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die geltenden Richtlinien. Seminare und Unterweisungen zum Thema Datenschutz für Selbständige und Kleinbetriebe gibt es leider nur wenige. Es fehlt auch einfach die Zeit und die Fachkunde, um sich durch die ganzen Gesetzbücher durchzuarbeiten und dies dann auch noch korrekt umzusetzen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Abhilfe schaffen. Er beantwortet Ihre Fragen, unterweist Sie und Ihre Mitarbeiter im Datenschutz, prüft wo Handlungsbedarf besteht, erstellt ein auf die Bedürfnisse des Selbständigen und Betriebes abgestimmtes Datenschutzkonzept und unterstützt bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze und –Richtlinien sowie deren Einhaltung und Nachhaltigkeit. Optimierung nur so viel wie sein muss, Kosten nach Bedarf und Aufwand. Das ist sicherlich kostengünstiger als eine Abmahnung oder die Zahlung eine Schadensersatzklage.
Weitere Informationen: http://www.adorgasolutions.de/datenschutz/












