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BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt in den Gläubigerausschuss MSF Deutsche Vermögensfonds I gewählt

Bild: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt in den Gläubigerausschuss MSF Deutsche Vermögensfonds I gewählt
Logo des BSZ® e.V.
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(openPR) Nach dem nun vorliegenden gerichtlichen Protokoll der Gläubigerversammlung in Sachen MSF Deutsche Vermögensfonds I. ist der die „BSZ® Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds“ vertretende Rechtsanwalt André Tittel (KTAG Rechtsanwälte Berlin) in den fünfköpfigen Gläubigerausschuss gewählt worden.

Der Gläubigerausschuss besteht aus vier Anlegeranwälten und dem Geschäftsführer der Invictum.
Damit besteht seitens der Anleger eine gute Einflussnahmemöglichkeit auf die wichtigen Entscheidungen des Insolvenzverwalters.

Vordringliche Aufgabe des Gläubigerausschusses wird es sein, sämtliche Vermögenswerte, die noch vorhanden sind, für die Anleger zu sichern.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ bietet Betroffenen die Möglichkeit ihre Interessen von BSZ® Anlegerschutzanwälten vertreten zu lassen.


Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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