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Keine Unisextarife für Organe von Kapitalgesellschaften

Bild: Keine Unisextarife für Organe von Kapitalgesellschaften
Nadine Schmidt Geschäftsführerin
Nadine Schmidt Geschäftsführerin

(openPR) Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer ihren Kunden grundsätzlich nur noch geschlechtsneutral kalkulierte Tarife anbieten. Das gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und führt in der Regel dazu, dass Männer zukünftig bei gleichem Beitrag eine geringere Rente erhalten. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die im Folgenden kurz vorgestellt und erläutert werden.

Sondertarife für Organmitglieder

Organmitglieder von Kapitalgesellschaften sind zu 83 % männlich. Die Umstellung auf Unisex führt deshalb für viele Geschäftsführer und Vorstände zu einer Verteuerung der Altersversorgung. Dabei benötigt gerade diese Gruppe eine zusätzliche Absicherung, da sie in der Regel nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehört oder die gesetzliche Rente durch die Deckelung der Beiträge nicht ausreicht, um den erreichten Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten. Deshalb bietet die NÜRNBERGER für diese Zielgruppe seit dem 21. Dezember 2012 in der Rückdeckung von beitragsorientierten Unterstützungskassen- und Pensionszusagen ausgewählte bAV-Tarife mit
besonderer Kalkulationsgrundlage an.
Dadurch können männliche Vorstände, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer ihren bisherigen Beitragsvorteil behalten und sich auch weiterhin über höhere Altersrenten bzw. höhere Renten bei Berufsunfähigkeit freuen.

Leistungszusagen ebenfalls nicht betroffen

Generell nicht betroffen von der Umstellung auf Unisex sind Leistungszusagen. Denn dabei wird die vom Arbeitgeber bemessene Höhe der Versorgungsleistung geschlechtsneutral und unabhängig
von dem hierfür aufzuwendenden Finanzierungsbeitrag für die Rückdeckung festgelegt.
Somit können auch bei der Rückdeckung von Leistungszusagen als Direktzusage oder bei der Auslagerung auf einen Pensionsfonds bzw. eine Unterstützungskasse weiterhin ausgewählte NÜRNBERGER bAV-Tarife mit geschlechtsspezifischer Kalkulation genutzt werden.
Das wirkt sich bei männlichen Versorgungsberechtigten in der Rückdeckung bzw. Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen vorteilhaft auf den Beitrag aus.

www.pensionswerk.de

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