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Düsseldorfer Messfirma D.Mess bietet rechtssichere Legionellenprüfung

28.03.201314:35 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Düsseldorfer Messfirma D.Mess bietet rechtssichere Legionellenprüfung
Die neuen Vorschriften zur Legionellenprüfung
Die neuen Vorschriften zur Legionellenprüfung

(openPR) Seit 2012 schreibt die neue Trinkwasserverordnung für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßige Legionellenprüfungen vor. Der Messbetrieb D.mess hat sich auf diese neue Regelung mit dem Angebot einer umfassenden, Legionellenprüfung eingestellt. Von ordnungsgemäß entnommenen, repräsentativen Probeentnahmen bis zu zuverlässigen Ergebnisanalysen bietet D.mess das komplette Dienstleistungsspektrum, um Anlagenbetreibern volle Rechtssicherheit zu bieten.


Das sind die neuen Vorschriften zur Legionellenprüfung
Im Oktober 2012 hat der Bundesrat die neue Trinkwasserverordnung verabschiedet. Sie schreibt unter anderem eine turnusmäßige Legionellenprüfung aller Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an repräsentativen Probeentnahmestellen vor. Diese Maßnahme soll Mieter in Zukunft umfassender vor durch Legionellen verursachten Krankheiten schützen. Die Erstprüfung von Großanlagen muss bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt sein. 
Danach tritt eine Verlängerung des Untersuchungsturnus ein: Alle Wasserversorgungsanlagen, aus denen aufgrund einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen demzufolge mindestens alle drei Jahre auf Legionellen geprüft werden. Diese Einzelregelung betrifft vor allem Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern.
Verstöße gegen die Prüfungsauflagen haben empfindliche Folgen 
Bei Nichteinhaltung der Legionellenprüfung in den vorgegebenen Abständen drohen nicht nur Bußgelder bis zu 25.000 EUR. Auch die gesamte Wasserversorgungsanlage kann bis zum endgültigen Ergebnis der Überprüfungen stillgelegt werden. Dies wiederum rechtfertigt Mietminderungen in nicht geringem Umfang. Tatsächlich an der Legionärskrankheit erkrankte Mieter sind zudem unter Umständen klageberechtigt. In einer Hinsicht allerdings hat sich mit der neuen Trinkwasserverordnung die Rechtslage zu Gunsten der Betreiber verändert. Bisher war in § 13 Abs. 5 TrinkwV eine besondere Anzeigepflicht für Großanlagen der Trinkwassererwärmung vorgeschrieben, deren Missachtung ebenfalls bußgeldbewährt war. Diese spezielle Anzeigepflicht entfällt nun ersatzlos.
Dessen ungeachtet geht es vielen Vermietern sekundär um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Wichtiger sind ihnen die Mietersicherheit und der Bestandsschutz ihrer Liegenschaften. Das hat auch D.mess Geschäftsführer Slavko Pesic festgestellt. "Zwar ergibt sich die Pflicht zur Legionellenprüfung aus den gesetzlichen Vorgaben, aber der Schutz der Mieter wird zum Glück wesentlich höher angesehen. Wir führen unseren Kunden immer die CAPNETZ-Studie aus dem Jahre 2011 vor Augen. Danach gibt es jährlich zwischen 15.000 und 30.000 Legionellen Infektionen in Deutschland, von denen 1.500 bis 2.000 tödlich verlaufen. Die Legionellenprüfung ist deshalb essenzieller Bestandteil einer verantwortungsvollen Gestaltung des Mieterwohnraums."
Damit Vermieter und Verwaltungen dieser Verantwortung umfassend nachkommen können und dabei garantiert die gesetzlichen Auflagen erfüllen, hat D.mess ein komplettes Serviceportfolio rund um die Legionellenprüfung entwickelt. Dieses umfasst die Begutachtung der Wasserversorgungsanlage und eine Auswahl der zu beprobenden Stellen. Anschließend erfolgen die repräsentative Probenentnahme und die Durchführung der Analyse. Die Ergebnisprotokolle werden dem Kunden erläutert und anschließend garantierte 10 Jahre lang von D.mess archiviert. Der gesamte Prozess wird auf Kundenwunsch in Kooperation mit dem Installateur vor Ort koordiniert. 
Weitere Informationen zum Ablauf der Legionellenprüfung finden Interessierte auf der neuen Webseite des Unternehmens http://www.dmess.de/. Im dortigen Blog werden zudem die neuesten rechtlichen Entwicklungen und Vorgaben redaktionell aufgearbeitet zur Verfügung gestellt.

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