(openPR) Viele Eltern möchten ihren Kindern eine bestmögliche medizinische Versorgung bieten. Einen guten Grundschutz bieten hier die gesetzlichen Kassen an. Darauf aufbauend leisten private Krankenzusatzversicherung zum Beispiel für die Chefarzt- bzw. Spezialistenbehandlung, die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus oder etwa für Heilpraktikerleistungen.
Zum Jahreswechsel haben etliche Versicherungsgesellschaften die Tarife verändert. Teilweise durch Preiserhöhungen oder Leistungskürzungen, teilweise aber auch durch einige Leistungsverbesserungen. In jedem Fall gibt es etliche Neuerungen.
Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes sollten Eltern verschiedene Details in den Versicherungsbedingungen überprüfen:
Regelmäßig mitversichert ist das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Dadurch wird ein höherer Komfort gewährleistet als im üblichen Mehrbettzimmer.
Außerdem ist in vielen stationären Tarifen auch die freie Arztwahl (wie z.B. die Chefarztbehandlung) mitversichert. Damit eine Spezialistenbehandlung allerdings ebenfalls von der privaten Krankenzusatzversicherung übernommen wird, sollten Eltern darauf achten, dass auch eine Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung erfolgt. Bei besonders schweren Erkrankungen sind ausgewählte Spezialisten nämlich häufig teurer als die üblichen Erstattungshöchstsätze, bis zu deren Maximum in der Regel eine Zusatzversicherung leisten würde.
Absolut zu empfehlen ist obendrein, dass vor- und nachstationäre Untersuchungen sowie ambulante Operationen im Krankenhaus übernommen werden. Viele private Kinderkrankenzusatzversicherungen haben an dieser Stelle nämlich Haken in den Vertragsbedingungen. Ergänzend ist es von Vorteil, wenn der Versicherer auch die Kosten für Rooming-In übernimmt, also die verbleibenden Kosten, wenn ein Elternteil mit dem Kind gemeinsam im Einbettzimmer übernachten will, damit das Kind nicht alleine im Krankenhaus übernachten muss.
Über diesen stationären Schutz hinaus sind verschiedene Absicherungsmodelle im ambulanten Bereich (etwa für Brillen, Kontaktlinsen, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Hörhilfen) oder für den Zahnbereich (Zahnersatz, Fissurenversiegelung, Kieferorthopädie) erhältlich.
Der Preis für eine Kinderkrankenzusatzversicherung unterscheidet sich bei der Vielzahl an Versicherungsgesellschaften schon im Hinblick auf die einzelnen Anbieter deutlich. Hinzu kommt, dass die Versicherer häufig mehrere Bausteine mit unterschiedlicher Leistungshöhe anbieten. Ein gutes Paket mit umfangreichen Leistungen insbesondere im Bereich Krankenhaus liegt preislich für ein Kind bei rund neun Euro Monatsbeitrag. Wer individuell einen höheren Leistungsumfang wünscht, muss etwas tiefer in die Tasche greifen.
Weitere Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz für Kinder bzw. Kinderkrankenzusatzversicherung sind auf dem Internetportal www.kinderportal.young-insurance.de zu finden.













