(openPR) Das deutsche Gesundheitswesen mit seinen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen genießt international eine hohe Anerkennung. Die überwiegende Mehrheit der in Deutschland lebenden Kinder sind über ihre Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Um den Kindern im Krankheitsfall eine bestmögliche ärztliche Versorgung zu bieten, schließen viele Eltern für den Nachwuchs eine Kinderkrankenzusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab.
Schwere Erkrankungen wie Epilepsie oder Diabetes sind bei Minderjährigen zwar selten - kommen aber vor. In der Regel sind es eher harmlosere Erkrankungen wie eine Entfernung der Mandeln, die Polypenentfernung oder Unfallverletzungen, die zu einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt der Kinder führen. Mit einer Krankenzusatzversicherung kann die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die freie Arztwahl (wie etwa die Chefarztbehandlung) oder auch das Rooming-In abgedeckt werden.
Bei der Auswahl der geeigneten Kinderkrankenzusatzversicherung sollten sich Eltern allerdings genau informieren, da es etliche Leistungsunterschiede in den Versicherungsbedingungen der verschiedenen Anbieter gibt.
Wichtig ist neben der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und der freien Arztwahl zum Beispiel, dass der Versicherer auch für vor- und nachstationäre Untersuchungen aufkommt, dass die Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung möglich ist, dass bedingungsgemäß auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers verzichtet wird und eben dass der Tarif auch für die Kosten für ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus aufkommt („Rooming-In“).
Gerade bei dem Punkt Rooming-In kann es bei mehreren Versicherern zu Problemen kommen, wenn in den Bedingungen geregelt ist, dass die Kosten für die Übernachtung des Elternteils im Krankenhaus zwar grundsätzlich erstattet werden, allerdings nur wenn das Elternteil für sich selbst auch eine Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen hat.
Auch der Gesundheitszustand des Kindes ist von hoher Bedeutung. Eltern sollten dann eine Zusatzversicherung beantragen, wenn das Kind kerngesund ist, da ein Antrag bei bestehenden Erkrankungen oder geplanten Krankenhausbehandlungen in der Regel abgelehnt wird. Wer mit einem Abschluss wartet, bis eine Behandlung ansteht, kann keinen Vertrag mehr abschließen.
Sehr gute Krankenzusatzversicherungen für Kinder müssen auch nicht teuer sein. Eine Tarifkombination aus Krankenhauszusatzversicherung, Kostenübernahme für die Behandlung durch Heilpraktiker, Brillen- und Zahnleistungen sind bei einzelnen Anbietern bereits für rund acht Euro Monatsbeitrag pro Kind erhältlich.
Weitere Informationen zur Krankenzusatzversicherung für Kinder sind auf der Internetseite www.kinderportal.young-insurance.de zu finden.