openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Unternehmensnachfolge: Prüfung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche ist ratsam

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen grprainer.com führen aus: Zu Beginn ist es wichtig herauszufinden, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fällen überhaupt Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich dann in erster Linie auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.



Weiterhin sollte geklärt werden, welcher konkrete Fall der Auflösung vorliegen könnte. Denn sollte der Fall eintreten, dass bei Personengesellschaftsanteilen die Auflösung aufgrund des Todes eines Gesellschafters geschieht, ist es möglich, durch sogenannte Fortsetzungsklauseln das Fortbestehen der Gesellschaft festzulegen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass im oben benannten Fall nur ein Fortbestehen unter den verbleibenden Gesellschaftern ausführbar ist. Ob und inwieweit ein Anteil der Gesellschaft vererbt werden kann, sollte in sog. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag detailliert bestimmt werden.

Das Augenmerk sollte bei einer Analyse der Pflichtteilsansprüche in erster Linie den Nachfolgeklauseln gelten. Denn nur dann ist es möglich zu prüfen, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche überhaupt gegeben sind.

Die Übertragung eines Unternehmens sollte gut überlegt und sogfältig geplant sein. Denn scheidet ein Unternehmenseigner aus, gilt es, einen passenden Nachfolger zu finden. Die Unternehmensübertragung stellt oftmals für die Beteiligten ein komplexes und langwieriges Unterfangen dar. Gerade bei einem Familienunternehmen kann z.B. die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen oft nahe liegen.

Die sich ergebenden, diversen Gestaltungsspielräume sollten dennoch effizient genutzt werden. Ferner sollten diese Gestaltungmöglichkeiten auch von der steuerlichen Seite betrachtet werden. Ratsam ist es, bereits im Stadium der Planung einer Unternehmensübertragung einen versierten und fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem nicht nur beraten sondern auch helfen zu lassen, alle relevanten rechtlichen Aspekte in der Gesamtschau zu überblicken. So können Interessen bestmöglich umgesetzt und eine entsprechende Strategie entwickelt werden.

http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 706128
 137

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Unternehmensnachfolge: Prüfung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche ist ratsam“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplantBild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN…
Bild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf VerkaufBild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versamml…

Das könnte Sie auch interessieren:

Erbrecht - Änderung Berechnungsgrundlage Pflichtteilsergänzungsansprüche
Erbrecht - Änderung Berechnungsgrundlage Pflichtteilsergänzungsansprüche
Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen: Hatte der Erblasser Lebensversicherungen mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung zu-gunsten eines Dritten (im Regelfall zugunsten seines Ehepartners) abgeschlossen, war strei-tig, …
Die Einsicht ins Grundbuch kann pflichtteilberechtigten Miterben gestattet sein
Die Einsicht ins Grundbuch kann pflichtteilberechtigten Miterben gestattet sein
… Grundbucheinsicht genüge es bereits, wenn der eventuell Pflichtteilsberechtigte einen Erbschein vorlege und damit feststehe, dass dieser Miterbe ist und ihm deshalb unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen könnten. Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um …
Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht
Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht
… Grundbucheinsicht genüge es bereits, wenn der eventuell Pflichtteilsberechtigte einen Erbschein vorlege und damit feststehe, dass dieser Miterbe ist und ihm deshalb unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen könnten. Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um …
Bild: Auftaktveranstaltung zur Unternehmensnachfolge in SachsenBild: Auftaktveranstaltung zur Unternehmensnachfolge in Sachsen
Auftaktveranstaltung zur Unternehmensnachfolge in Sachsen
… BERATER zusammen mit den Rechtsanwälten Merz & Stöhr, der SIB Innovations- und Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der KOPF Umwelttechnik GmbH eine Jahresauftaktveranstaltung zum Thema "Unternehmensnachfolge in Sachsen - Ein Leitfaden für die Praxis" aus. Mit großem Interesse nahmen an dieser Veranstaltung im Sparkassen-Forum am Altmarkt in Dresden rund …
Steuern sparen im Erbrecht mit der vorweggenommenen Erbfolge
Steuern sparen im Erbrecht mit der vorweggenommenen Erbfolge
… Ausschöpfung der Erbschaftssteuerfreibeträge oder die bessere Verteilung von Einkünften im Rahmen der Einkommensteuer. Auch die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder die Sicherung der eigenen Altersversorgung bei Schenkung gegen Versorgungsleistungen stehen häufig im Vordergrund. Schließlich kann Streit zwischen …
Wirtschaftsprüfung & Unternehmensbewertung - RVR Mannheim GmbH
Wirtschaftsprüfung & Unternehmensbewertung - RVR Mannheim GmbH
… für den Käufer das Zielunternehmen. Gleichwohl berät die Anwaltskanzlei die Unternehmensverkäufer in der Vorbereitung einer erfolgreichen Transaktion, sowie in Fällen einer Unternehmensnachfolge. Die Mandanten können nicht nur mit Bewertungen aus einer Hand rechnen, sondern auch der interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachabteilungen vertrauen. Die …
Wirtschafts-Fachkompetenz mit Zertifikat; Wirtschaftsprüfer Marcus Streit
Wirtschafts-Fachkompetenz mit Zertifikat; Wirtschaftsprüfer Marcus Streit
… und der Übergabe von Betrieben auf die nächste Generation zu tun. Er hat daher bereits im Jahr 2017 erfolgreich die Prüfung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge abgeschlossen. Die offizielle Bestellung hat zwar etwas gedauert, aber die tägliche Mandatsarbeit hat für den studierten Betriebswirt Vorrang. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat …
Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Unternehmensnachfolge
Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Unternehmensnachfolge
… Essen, Nürnberg und Bremen grprainer.com führen aus: Vorab ist zu klären, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fälle generell Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich grundsätzlich auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen …
Nachfolge im Unternehmen: Pflichtteilsergänzungsansprüche
Nachfolge im Unternehmen: Pflichtteilsergänzungsansprüche
Es ist die Frage zu klären, ob die Anspruchsteller in den konkreten Fällen überhaupt etwaige Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. In erster Linie sollten sich diese Ansprüche dann auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen …
Marcus Streit ist nun auch offiziell zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bestellt
Marcus Streit ist nun auch offiziell zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bestellt
Die Steuerkanzlei Albert gratuliert Herrn Marcus Streit zu Titel Fachberater für Unternehmensnachfolge München. Steuerberaterin Tatjana Albert teilt diesmal in eigener Sache erfreuliches mit: der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Marcus Streit hat aufgrund seiner Praxistätigkeit häufig mit interessanten Unternehmensnachfolge-Fällen zu tun. Aufgrund …
Sie lesen gerade: Unternehmensnachfolge: Prüfung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche ist ratsam