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Neue EDNA-Fachinformation zu Einspeise-Prozessen

18.03.201309:22 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Umsetzungsempfehlungen sollen Einführung vereinfachen

Mit seiner neuem Fachinformation „Einspeise-Prozesse“ will der EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation vor allem kleinen und mittleren Energie-Unternehmen die Umsetzung der neuen Vorgaben erleichtern. Denn durch die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG und die daraus resultierenden Vorgaben der Bundesnetzagentur sind zahlreiche Marktprozesse betroffen. „Diese Regeln für die Zuordnung des Zählpunktes zu einem aufnehmenden Lieferanten, der dazugehörigen Bilanzkreiszuordnung sowie für die Datenübermittlung im laufenden Einspeisebetrieb stellen eine wesentliche Ergänzung für die Marktkommunikation nach GPKE und WiM dar. Ebenso kommen neue Herausforderungen auf die Bilanzierungsprozesse nach MaBiS hinzu“, fasst die EDNA-Projektgruppe „Geschäftsprozesse“ die Auswirkungen zusammen. In dem Papier werden Fristen sowie mögliche Fallstricke bei der Umsetzung beschrieben und ein Maßnahmenkatalog vorgestellt, der eine schrittweise Einführung der Einspeise-Prozesse möglich macht. Die Fachinformation kann ab sofort online unter www.edna-bundesverband.de abgerufen werden.



Auch wenn das Thema Direktvermarktung von EEG-Strom wegen der aktuellen Preissituation für die EEG-Vollvergütung nach §16 EEG bisher noch keine große Rolle auf dem Markt spielt, wird die Anzahl der Wechselprozesse in den kommenden Jahren stetig ansteigen. Ausschlaggebend hierfür dürfte unter anderem die monatliche Degression der Vollvergütung im Bereich der PV-Vergütung sein, die bereits jetzt viele Anlagenbetreiber entweder zu einem Wechsel in die Direktvermarktung oder zum Eigenverbrauch bewegt. „Aus Sicht der EDNA-Projektgruppe ‚Geschäftsprozesse’ besteht jetzt insbesondere bei den kleineren Unternehmen mit großem Anteil an EEG-und KWK-Anlagen dringender Handlungsbedarf. Gleichzeitig sind auch Wechselwirkungen zu den bestehenden Prozessen nach GPKE zu prüfen“, so EDNA-Geschäftsführer Rüdiger Winkler.

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses sind die in der BNetzA-Festlegung beschriebenen Wechsel¬prozesse ab dem 1. Oktober 2013 marktverbindlich. Die Zählwertübermittlung ist bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten und wird analog zur GPKE zwischen den Marktpartnern ausgetauscht. Damit die Tranchenbildung und die Wechselprozesse je Tranche massengeschäftstauglich ermöglicht werden, war eine umfangreiche Anpassung des UTILMD-Formats notwendig, um hier hierarchische Zählpunktstrukturen abbilden zu können. Hierzu wurde das ab April 2013 geltende Daten¬format UTILMD 5.0 veröffentlicht. Ferner gibt es Querverbindungen zum Herkunftsnachweisregister (HKNR), für welches das Bundesumweltamt (UBA) federführend verantwortlich ist. Dazu will EDNA baldmöglichst eine weitere Fachinformation veröffentlichen.

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