(openPR) Kredite können ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst und eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen sogar zurückverlangt werden.
Die Zinsen sind im Keller. Eine Baufinanzierung mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung ist zurzeit für rund 2,4 % zu haben. Für Bauherren wäre es daher günstig, umzuschulden, wäre da nicht die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Banken müssen einer Ablösung eines Kredites vor Ablauf einer Festzinsvereinbarung nämlich nur zustimmen, wenn der Kunde die Zinsen ersetzt, die ihnen dadurch entgehen, dass der Kredit nicht bis zum Ende der Zinsbindung fortgeführt wird.
Doch in vielen Fällen gibt es einen Ausweg, der auch als Widerrufsjoker bezeichnet wird. Dann nämlich, wenn der Kredit widerrufen werden kann. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist. Dies ist überraschenderweise häufig der Fall. Zum Beispiel ist folgende Widerrufsbelehrung falsch, die die Deutsche Postbank AG in einem Kreditvertrag von November 2005 verwendet hat:
Widerrufsbelehrung
Die Darlehensnehmer können ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen der Deutsche Postbank AG gegenüber schriftlich oder in lesbarer Form auf einem anderen beständigen Datenträger (z.B. per Telefax oder per E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an
Postbank Hannover
Goseriede 16
D-30159 HANNOVER-MITTE
Fax-Nr.:
E-Mail-Adresse: widerruf @postbank.de
Wird der Widerruf form- und fristgerecht erklärt, sind die Darlehensnehmer an den Darlehensver- trag nicht mehr gebunden. Die empfangenen Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die Darlehensnehmer diese Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen die Darlehensnehmer uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
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Falls es nicht um die Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung geht, sollte allerdings sichergestellt sein, dass der durch den Widerruf insgesamt fällig werdende Kredit zurückgezahlt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umschulden-ohne-vorfaelligkeit.de







