(openPR) Am 1. Februar 2012 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt.
Besonders positiv bewertet die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., dass ab 2014 bei eintägigen Geschäftsreisen der Pauschalbetrag von 12 € schon bei einer Abwesenheitszeit von 8 Stunden gelten soll. Damit wird eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen, da bislang im Bereich zwischen 8 und 14 Stunden Abwesenheit nur 6 € abgesetzt werden dürfen. Dieser 6 €- Betrag deckt unter keinen Gesichtspunkten den reisebedingten Mehraufwand bei derartigen Dienst- oder Geschäftsreisen ab.
Aus Sicht der CDH ist die neue zweistufige Staffelung ein erster, wenn auch wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine durchgreifende Verbesserung des Reisekostenrechts wird nämlich erst dann erreicht, wenn auch der Pauschbetrag von 24 € erhöht wird. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die geltenden Spesensätze seit 1996 bzw. der Euro- Umstellung nahezu unverändert geblieben sind. Aus diesem Grund hat sich die CDH in der Vergangenheit mehrfach dafür eingesetzt, die Verpflegungspauschalen im Zuge der Neugestaltung des Reisekostenrechts auch an die Preisentwicklung anzupassen.
Die CDH wird sich auch weiterhin für ein Reisekostenrecht einsetzen, das sich mehr an den tatsächlichen Reisekosten orientiert und das gleichwohl zu mehr Bürokratieabbau für Handelsvertretungen führt.
Berlin, 1. Februar 2012









