(openPR) Wenn eine Person oder ein Unternehmen ein Patent anmelden möchte, dann ist für die Entscheidung darüber, auf welchem Anmeldeweg dies geschehen soll, die Frage maßgeblich, in welchen Ländern das Patent Schutz genießen soll. Wird ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt in München nur rein national angemeldet, dann ist damit sein Schutzbereich stark eingeschränkt. Deshalb wird ein Unternehmen vor Anmeldung eines Patents Überlegungen dazu anstellen, in welchen Ländern es seine durch das Patent geschützten Produkte verkaufen und herstellen lassen will und in welchen Ländern seine Hauptkonkurrenten und potentielle Patentverletzer ansässig sind.
Soll ein Patent in mehreren Ländern wirksam sein, dann muss es nicht in jedem einzelnen Land beim jeweils zuständigen Patentamt angemeldet werden. Der so genannte „Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens“ oder kurz PCT (= Patent Cooperation Treaty) bietet den an ihm beteiligen Vertragsparteien die Möglichkeit, durch Einreichung einer einzigen Patentanmeldung für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen. Dazu muss der Patentanmelder Angehöriger eines PCT-Mitgliedsstaates sein oder seinen Sitz in einem PCT-Vertragsstaat haben.
Das PCT-Verfahren bietet erhebliche Effizienz- und Kosteneinsparungspotentiale gegenüber nationalen Einzelanmeldungen, weil der Patentanmelder nur einen einzigen Antrag auf Patenterteilung stellen muss, er die Anmeldeunterlagen nur in einer Sprache einreichen muss und nur die Gebühren für die Internationale Patentanmeldung zahlen muss. Das weitere PCT-Verfahren umfasst eine internationale Phase und eine nationale bzw. regionale Phase. Im PCT-Verfahren werden keine Patente erteilt, es stellt lediglich ein zentralisiertes Anmeldeverfahren dar.
Die Anmeldung von Patenten und die Überwachung und Begleitung der Anmeldeverfahren ist in vielen Unternehmen und Kanzleien speziellen Fachkräften übertragen, die als Patentanwaltsfachangestellte hierfür besonders ausgebildet wurden. Ihnen und allen Personen, die in Unternehmen und Kanzleien für die Anmeldung von Patenten zuständig sind, bietet das Seminar „PCT in der Praxis“ am 26. April 2013 in Köln Gelegenheit, sich praxisnah und umfassend mit dem PCT-Verfahren vertraut zu machen. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das PCT-Verfahren effektiv und selbstständig zu bearbeiten. Sie erhalten konkrete Hinweise und Tipps zum Ausfüllen der amtlichen Formulare, zur Berechnung von Gebühren und Fristen sowie zu einer fachkundigen und effizienten Bewältigung ihrer Arbeit. So entwickeln die Teilnehmer ein vertieftes Verständnis für grundlegende Zusammenhänge im PCT-Verfahren und können künftig Fachbegriffe und Abläufe korrekt einordnen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-04-ga600/pct-der-praxis













