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SolarWorld AG: Müssen Anleger den Totalverlust ihrer Anleihen befürchten?

Bild: SolarWorld AG: Müssen Anleger den Totalverlust ihrer Anleihen befürchten?
© rukanoga fotolia
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(openPR) Die SolarWorld AG hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Januar 2013 mitgeteilt, dass die Anleger möglicherweise mit gravierenden Einschnitten bei den Anleihen und Schuldscheindarlehen rechnen müssten.

Der Vorstand der Solar-World AG teilt in der Pressemitteilung mit, dass man im Rahmen der Unternehmensplanung für das laufende und kommende Jahr davon ausgehe, dass man mit gravierenden Einschnitten zu rechnen habe. Diese würden sich auf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beziehen. Insbesondere seien hiervon die ausgegebenen Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) ebenso wie die Schuldscheindarlehen betroffen. Die Gesellschaft teilt gleichwohl mit, dass man davon ausgehe, dass insgesamt eine positive Fortführungsprognose besteht.



Leidgeprüften Anlegern ist das gewählte Vokabular bestens bekannt. Von einer Fortführungsprognose wird regelmäßig dann geredet, wenn eine Gesellschaft in ihrer finanziellen Situation so beschaffen ist, dass überprüft werden muss, ob die Gesellschaft überhaupt noch solvent ist. Von Gesetzes wegen ist der Vorstand gehalten, zu prüfen, ob die Gesellschaft weiter existieren kann oder ob sie insolvent ist. Dabei wird eine sogenannte Fortführungsprognose erstellt. Wenn also bereits von einer Fortführungsprognose geredet wird, kann dieses ein Hinweis auf ganz erhebliche existentielle Probleme der Gesellschaft sein.

Wenn weitergehend in der Ad-hoc-Mitteilung ausgeführt wird, dass Gläubiger der Gesellschaft, insbesondere die Zeichner von Unternehmensanleihen und Inhaber von Schuldscheindarlehen mit Einschnitten zu rechnen hätten, so kann dieses so verstanden werden, dass Gläubiger hier erhebliche Nachlässe ihrer eigenen Forderung kalkulieren könnten.

Oftmals wird der Zustand der Gesellschaft als Anlass dafür genommen, mit Gläubigern in Verhandlungen zu treten, dass diese freiwillig auf ihre Forderungen verzichten. So soll das Risiko eines Totalverlustes verringert werden. Mit dem Argument, dass es vernünftiger sei, dass man aus einer Anleihe lieber weniger Geld erhalten solle, als überhaupt kein Geld, sollen Gläubiger zu einem freiwilligen Verzicht ihrer Forderung motiviert werden.

Bei derartigen Verhandlungen ist zu beachten, dass hier häufig einzelne Kleinanleger genauso von diesem Forderungsverzicht betroffen sein können wie institutionelle größere Anleger. Damit Anleger in Abstimmungen genauso stark vertreten sein können, wie größere Anleger, ist es notwendig, dass Kleinanleger sich in einer gemeinsamen Vorgehensweise abstimmen.

Betroffene Anleger können daher über unser Kontaktformular auf der Webseite www.maack.de mit uns in Kontakt treten. Die Kontaktaufnahme und Teilnahme an unserem Newsletter ist für den Anleger mit keinerlei Kosten verbunden.

Zeichner der Anleihe sind ebenso wenig schutzlos wie Aktionäre. Vielen ist gemeinsam, dass die Anleihe oder die Aktie auf Grund von Empfehlungen zu einem Zeitpunkt erworben wurde, als die Beteiligung an Solar-Unternehmen noch als gutes Investment angeraten wurde. Hier kann es sein, dass der jeweilige Anleger von dem Institut nicht korrekt über den Zustand der Solarbranche informiert wurde. So gab es hinsichtlich der Solarbranche bereits spätestens ab dem Jahr 2009 Hinweise darauf, dass hier durchaus Probleme eintreten könnten.

Zeichner von Solar-Anleihen sowie Aktionäre von Solar-Unternehmen sollten sich daher von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, welche sich auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes spezialisiert hat.

Betroffene Anleger können durch die Kontaktaufnahme mit uns über unser Kontaktformular weitergehende Informationen erhalten (www.Maack.de ).

Bereits seit 1991 wird die Betreuung von Kapitalanlegern durchgeführt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen umfassend bearbeitet werden. Dabei werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut, so z.B. mit über 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen.

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