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Ehescheidung in Thailand – Ausländer und Thai

24.01.201320:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wenn das eheliche Zusammenleben nicht mehr funktioniert und die beiden Ehegatten nicht mehr zusammen leben können, ist die gerichtliche Scheidung die letzte Lösung.
Nach dem thailändischen Gesetz sind verschiedene Scheidungsgründe bestimmt, wobei diese stets auf einem Verschulden des Ehegatten beruhen muss.


Der Ehegatte, der dann den gerichtlichen Scheidungsantrag stellt, kann sich jedoch dann nicht auf ein verschulden des anderen Ehepartners berufen, wenn er diesem Fehlverhalten zugestimmt oder dieses Fehlverhalten im Nachhinein verziehen hat.
Der Ehegatte, der einen Scheidungsgrund verursacht hat, ist nicht zur Beantragung der Scheidung berechtigt.
Die wichtigsten Scheidungsgründe sind Fehlverhalten durch einen Partner, bspw., dass der finanziell stärkere Partner seinen Unterhalts- und Fürsorgepflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Weitere Scheidungsgründe sind Ehebruch oder häufiges Fehlverhalten eines der Partner.
Andere Scheidungsgründe sind z.B., dass ein Ehegatte sich ein Fehlverhalten zu Schulden kommen ließ, das für den anderen Ehegatten entwürdigend ist oder ihm die Fortsetzung der Ehe unter Berücksichtigung seiner Lebensstellung unzumutbar macht. Dies betrifft insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen durch einen Ehegatten, ernsthafte Beleidigungen oder das böswillige Verlassen eines Ehegatten.
Wenn seit der Trennung ein Jahr vergangen ist, kann der verlassene Ehegatte die Scheidung beantragen.
Weitere anerkannte Scheidungsgründe sind die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe aufgrund eines Verbrechens und hierdurch das Ansehen des anderen Ehegatten erheblich beeinträchtigt wird.
Ein Gericht wird eine Ehe ebenfalls scheiden, wenn ein Ehegatte für verschollen erklärt wurde oder er seinen Wohnort für mehr als drei Jahre verlassen hat, ohne dass geklärt werden kann, ob er noch lebt.
Weitere Scheidungsgründe sind schließlich die Erkrankung an einer Geisteskrankheit, einer sonstigen ansteckenden oder gefährliche Krankheiten, oder körperliche Behinderungen, welche ein Zusammenleben der Eheleute unmöglich machen.
Im Rahmen des Scheidungsverfahren, in dem über die Scheidungsgründe verhandelt wird, wird im Rahmen des Verfahrens eine Regelung über das Gemeinschaftsvermögen und ein eventuelles Sorgerecht für die Kinder geregelt.
Eine in Thailand durchgeführte Scheidung ist sie nach thailändischem Recht gültig.
Wenn die Ehe in Deutschland registriert und anerkannt wurde, ist nach erfolgter Scheidung, sowohl das zuständige deutsche Familiengericht bzw. Standesamt zu beteiligen.

Bei weitergehenden Fragen zur Scheidung in Thailand, sowie anderen rechtlichen Fragen, wenden Sie sich gerne entweder unter www.thairecht.com oder E-Mail an mich und meine Thaikollegen.

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