openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Datenschutz: Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsfristen

23.01.201323:13 UhrIT, New Media & Software
Bild: Datenschutz: Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsfristen
AdOrga Solutions
AdOrga Solutions

(openPR) Eine im Datenschutz häufig auftretende Frage betrifft die verschiedenen Aufbewahrungsfristen.
"Wie lange müssen personenbezogene Daten aus Kundenbestellungen gespeichert werden?" oder "wann müssen diese gesperrt bzw. können diese gelöscht werden?"

Die Antwort auf diese Fragen ist nicht ganz einfach, da es mehrere Fallgestaltungen gibt:

1. Unzulässig gespeicherte personenbezogene Daten
(§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG)
Sind personenbezogene Daten ohne tragfähige Rechtsgrundlage erhoben worden, dürfen diese weder verarbeitet noch genutzt werden. Sie sind unverzüglich zu löschen.

2. Nicht vom Unternehmen beweisbare, besonders sensible personenbezogene Informationen (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BDSG)
Kann das Unternehmen die Richtigkeit besonderer Arten personenbezogener Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 BDSG (Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben) sowie über strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten nicht beweisen, sind auch solche Daten unverzüglich zu löschen.

3. Personenbezogene Daten werden für eigene Geschäftszwecke verarbeitet (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG)
Hier ist zu unterscheiden:
3.1 Die Kenntnis der für eigene Zwecke verarbeiteten Daten ist für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung weiterhin erforderlich. Dies hat zur Folge, dass die Daten weiterhin verarbeitet und genutzt werden dürfen.
3.2 Die Kenntnis der für eigene Zwecke verarbeiteten Daten ist für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich. Dies hat zur Folge, dass die Daten eigentlich zu löschen wären. Sofern Aufbewahrungspflichten bestehen, dürfen die Daten jedoch nicht gelöscht werden (vgl. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BDSG). Sie sind dann zu sperren, sprich zu kennzeichnen, damit ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung eingeschränkt wird.


Hinweis:
Als Aufbewahrungspflichten kommen insbesondere solche nach dem Steuerrecht (z. B. § 147 Abgabenordnung) oder Handelsrecht (§ 257 Handelsgesetzbuch) in Betracht. Je nachdem, um welches Dokument es sich handelt, besteht eine Aufbewahrungspflicht von 6 oder 10 Jahren.


4. Personenbezogene Daten werden geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG)
Bei personenbezogenen Daten, die geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden (z. B. bei Auskunfteien) muss grundsätzlich am Ende des 4. des auf die erstmalige Speicherung folgenden Kalenderjahres geprüft werden, ob eine länger währende Speicherung erforderlich ist.
Ist dem nicht so, muss gelöscht werden. Soweit es sich um personenbezogene Daten über erledigte Sachverhalte handelt (z. B. beglichene Kredite) und der Betroffene der Löschung nicht widerspricht, muss diese Prüfung bereits am Ende des 3. Kalenderjahres erfolgen.

5. Betriebsvereinbarung regelt das Löschen, Sperren oder Aufbewahren
Betriebsvereinbarungen gelten als andere Rechtsvorschriften im Sinne des § 4 Abs. 1 BDSG und können abweichend vom BDSG das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten in den Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung fallender Arbeitnehmer regeln.
Finden sich in einer einschlägigen Betriebsvereinbarung Festlegungen zum Löschen, Sperren oder Aufbewahren personenbezogener Daten, so sind diese vorrangig zu berücksichtigen und anzuwenden.

6. Personenbezogene Daten werden für fremde Geschäftszwecke verarbeitet
Es kann auch vorkommen, dass ein Unternehmen Daten für fremde Zwecke verarbeitet, z. B. im Rahmen einer sogenannten Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG). In einem solchen Fall unterliegt Ihr Unternehmen den Weisungen des Auftraggebers.
Im Übrigen bleibt bei der Datenverarbeitung im Auftrag der Auftraggeber für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Das gilt auch für das Thema Löschen und Sperren personenbezogener Daten.
Findet sich in einer schriftlichen Vereinbarung keine Festlegung dazu, wann die im Auftrag verarbeiteten Daten zu löschen oder zu sperren sind, sollten Sie diese Festlegung vom Auftraggeber einfordern. Die Umsetzung der Festlegung in der Praxis kommt natürlich Ihrem Unternehmen als weisungsgebundenem Auftragnehmer zu.

7. Daten müssen gesperrt werden, weil sie nicht gelöscht werden können (§ 35 Abs. 3 Nr. 3 BDSG)
Handelt es sich um Daten, die zu löschen wären, jedoch die Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, müssen diese Daten zwar nicht gelöscht, aber gesperrt werden.

Allgemeine Aufbewahrungsfristen:

Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben aber alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 Abgabenordnung (AO) zu erfüllen.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt gem. der Abgabenordnung (§ 147) mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage erstellt worden ist.

Hinweis:
E-Mails sind wie Geschäfts- und Handelsbriefe zu sehen und haben eine Aufbewahrungs-/Speicherfrist von 6 Jahren.

Firmen mussten bisher Rechnungen und andere Belege zehn volle Kalenderjahre aufbewahren.
Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht und ab 2015 von sieben Jahren. Die Regelung ist Teil des "Jahressteuergesetzes 2013", das jedoch noch nicht endgültig beschlossen ist.

Auch nicht Unternehmer (Privatleute) haben gem. Umsatzsteuergesetz (UStG) eine zweijährige Aufbewahrungspflicht zu beachten. Sie bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 693387
 1402

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Datenschutz: Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsfristen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AdOrga Solutions

Bild: Datenschutz und Industrie 4.0 benötigen eine reformierte und sensible AnpassungBild: Datenschutz und Industrie 4.0 benötigen eine reformierte und sensible Anpassung
Datenschutz und Industrie 4.0 benötigen eine reformierte und sensible Anpassung
München, 26. Juni 2014 - Die Wirtschaft steht an der Schwelle zur vierten industriellen Revolution. Dies bedeutet die Vernetzung von eingebetteten IKT-Systemen, sogenannten„Cyber-Physical-Systems“ (CPS). CPS verknüpft die reale und die virtuelle Welt, getrieben durch das Internet. Diese Vernetzung von Systemen und Anlagen bietet Unternehmen Chancen - birgt aber auch große Risiken. Mit Smart Home hält Industrie 4.0 Einzug in unser Privatleben und bedeutet die Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten wie Heizungen, Lampen, Kühlschränke.…
Bild: Datenschutz und Industrie 4.0Bild: Datenschutz und Industrie 4.0
Datenschutz und Industrie 4.0
Die Wirtschaft steht an der Schwelle zur vierten industriellen Revolution, Industrie 4.0. Dies bedeutet die Vernetzung von eingebetteten IKT-Systemen, sogenannte Cyber-Physical-Systems (CPS). CPS verknüpft die reale und die virtuelle Welt, getrieben durch das Internet. Diese Vernetzung von Systemen und Anlagen bietet Unternehmen Chancen - und birgt aber auch große Risiken. Doch die Unternehmen sehen viele Vorteile in der Möglichkeit Maschinen miteinander zu vernetzen. Die Produktion wird schneller und günstiger, die Prozesse lassen sich leic…

Das könnte Sie auch interessieren:

ELO ECM Suite 11 mit Fokus auf ELO Analytics und EU-DSGVO
ELO ECM Suite 11 mit Fokus auf ELO Analytics und EU-DSGVO
… zum Schutz personenbezogener Daten transparent und einfach getroffen werden. Hierzu zählen Funktionalitäten zur Datensatzmarkierung, zur Einhaltung von Lösch- und Aufbewahrungsfristen oder entsprechende Zugriffskonzepte mit speziellen Verschlüsselungsmechanismen. Nachdem ELO Analytics bereits in die Version 10.1 integriert wurde, gehört die moderne …
Europäischer Aufbewahrungsleitfaden verfügbar
Europäischer Aufbewahrungsleitfaden verfügbar
26 Prozent der deutschen Unternehmen suchen rechtlichen Rat beim Thema Aufbewahrungsfristen; ein Leitfaden von Iron Mountain und De Brauw Blackstone Westbroek bietet Übersicht zu gesetzlichen Vorschriften Hamburg – 12. August 2013. Angesichts der komplexen Gesetzeslage und der hohen Geldstrafen, die bei einer zu frühen Vernichtung oder auch zu langen …
Bild: Wohin mit den Akten? – Frankfurter Interview gibt Rat zur ArchivauflösungBild: Wohin mit den Akten? – Frankfurter Interview gibt Rat zur Archivauflösung
Wohin mit den Akten? – Frankfurter Interview gibt Rat zur Archivauflösung
Frankfurt, 20.11.2015. Aufbewahrungsfristen beziehen sich immer auf den Beginn des Jahres. Wer sich mit dem Thema Archivierung oder gar der Auflösung eines Archives erst zum Stichtag befasst, hat meist keine Zeit, eine umfassende, zukunftssichere Lösung zu finden. ScanDOK mit Sitz in Frankfurt bietet Dienstleistungen rund um das Dokumentenmanagement …
Bild: Übergriffe in Schwimmbädern und anderen Einrichtungen stoppen! Hausverbote per Ausweis-Scan durchsetzen!Bild: Übergriffe in Schwimmbädern und anderen Einrichtungen stoppen! Hausverbote per Ausweis-Scan durchsetzen!
Übergriffe in Schwimmbädern und anderen Einrichtungen stoppen! Hausverbote per Ausweis-Scan durchsetzen!
… Firmen oder Behörden. Bereits vor dem Betreten der Einrichtung werden Ausweise gescannt und mit Sperr- oder Gästelisten abgeglichen – blitzschnell, sicher und datenschutzkonform. Bekannte Übeltäter werden so erst gar nicht eingelassen!Scannen lassen sich weltweit alle offiziellen Ausweise mit maschinenlesbarer Zone – darunter Reisepässe, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, …
Bild: Kostenfreies Praxis-Seminar Datenschutz, 26. April 2022 ONLINEBild: Kostenfreies Praxis-Seminar Datenschutz, 26. April 2022 ONLINE
Kostenfreies Praxis-Seminar Datenschutz, 26. April 2022 ONLINE
… Neuerungen und geplante Änderungen im Bereich DatenschutzHäufig bemängelte Datenschutzverletzungen bei Banken, Unternehmen und DienstleisternLöschkonzepte, Aufbewahrungsfristen, Risikobewertung und SchutzniveausKonkretes Vorgehen bei der DSGVO-konformen Löschung von PersonendatenDatenschutzkonforme Vorgehensweise beim AuskunftsersuchenWeitere Informationen …
Bild: Fit für die WM 2030: Sperr & Zellner Immobilien GmbH sponsert Dorfener Fußball-JuniorenBild: Fit für die WM 2030: Sperr & Zellner Immobilien GmbH sponsert Dorfener Fußball-Junioren
Fit für die WM 2030: Sperr & Zellner Immobilien GmbH sponsert Dorfener Fußball-Junioren
Dorfen: Schwarz und rot leuchten die neuen Trikots der G2-Junioren des TSV-Dorfen stolz in der goldenen Sonne. Ein schönes Symbol für die Nachwuchsförderung der Fußball-Jugend, gerade jetzt nach dem erfolgreichen zweiten deutschen Sommermärchen. Starke Unterstützung hierfür leistete die Sperr & Zellner Immobilien GmbH, die diese Trikots anlässlich des Sommerturniers am 5. Juni gesponsert hat. Als viertbeste von acht Mannschaften gingen die vier- bis sechsjährigen Kicker stolz vom Turnierplatz – natürlich in dem neuen Team-Outfit. Begeisterun…
Medizinische Archive sichten lassen – Kostenfreien Service der Schmidt + Kampshoff GmbH am Jahresende nutzen
Medizinische Archive sichten lassen – Kostenfreien Service der Schmidt + Kampshoff GmbH am Jahresende nutzen
… bzw. am Beginn des neuen Jahres ist es sinnvoll, sich mit professioneller Hilfe einen Überblick im Archiv zu verschaffen. Jetzt laufen die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Jahrgänge von Patientenakten, Röntgenbildern und medizinischen Dokumentationsunterlagen ab. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass dem medizinischen Personal bzw. den Mitarbeitern vor Ort …
Einfaches und effizientes Führen von Insiderlisten nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung
Einfaches und effizientes Führen von Insiderlisten nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung
… Funktionen zählen zum Beispiel: - Intelligente Workflow-Unterstützung (anpassbare Textvorlagen, automatische Information von Insidern, Überwachung von Lösch- , Aufbewahrungsfristen und Empfangsbestätigungen) - Differenzierung von Anlass- und permanenten Insider - Führen von Schattenlisten - Projektübergreifende Dokumentenverwaltung für Belehrungen - …
Bild: Die LeaseForce AG nimmt den Datenschutz ernst.Bild: Die LeaseForce AG nimmt den Datenschutz ernst.
Die LeaseForce AG nimmt den Datenschutz ernst.
… Skandalberichte, all dies veranlasst den Vorstand der LeaseForce AG zum präventiven Handeln. München, 16. Oktober 2008 Frau Ursula Zellner übernimmt die Aufgabe als Datenschutzbeauftragte der LeaseForce AG. Zur Vorbereitung auf diese Aufgabe hat Sie eine Intensive Ausbildungsmaßnahme der Industrie- und Handelskammer besucht. Gerüstet mit ausreichend …
Bild: Verstoß gegen Datenschutz – 900.000 Euro BußgeldBild: Verstoß gegen Datenschutz – 900.000 Euro Bußgeld
Verstoß gegen Datenschutz – 900.000 Euro Bußgeld
… Absatz 1 DSGVO vor. Die Daten wurden zwar nicht an Dritte weitergegeben, allerdings seien sie zum Teil noch 5 Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert gewesen und nicht aus der Datenbank gelöscht worden, teilte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte weiter mit.Für diesen Verstoß hat der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld in …
Sie lesen gerade: Datenschutz: Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsfristen