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Dachlawinen und Eiszapfen – Wer haftet?

(openPR) 22.01.2013. Der Winter birgt mannigfaltige Gefahren, nicht nur auf Skipisten, Eisflächen oder auf vereisten Bürgersteigen. Nach heftigen Schneefällen kann sich bei einsetzendem Tauwetter gefrorener Schnee von den Dächern lösen und durch Hinabrutschen eine Gefahr für Menschen darstellen. Eine häufig unterschätzte Gefahr. Ein Kubikmeter nasser Altschnee wiegt ca. 500 kg, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. „Wenn ein solches Schneebrett aus einer Höhe von fünf Metern einen Menschen trifft, kann es zu schweren Verletzungen – hauptsächlich im Kopfbereich – führen“, betont Karle.

Jedoch auch abrechende Eiszapfen können schlimmstenfalls Lebensgefahr für Passanten bergen. Was so schön von den Dächern hängt, kann sich in Sekundenschnelle von der Dachkante lösen und wie ein Dolch einen Menschen verletzen, so Karle weiter.

Es droht nicht nur Gefahr für Menschen, auch abgestellte Fahrzeuge können durch eine Dachlawine schwer beschädigt werden, betont Siegfried Karle. Es stellt sich die Frage, wer für solche Unfälle und Schäden haftet.

Gegen die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten können sich Hausbesitzer und Mieter versichern. Eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet die entsprechende Absicherung. Für die Überprüfung eines vorhandenen Versicherungsschutzes stellt die Verbraucherorganisation auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ einen „Versicherungs-Check“ kostenlos bis zum 31.01.2013 zur Verfügung.

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