openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Angemessenen Lizenzgebühr, 22. April 2013 in Mannheim

Bild: Angemessenen Lizenzgebühr, 22. April 2013 in Mannheim

(openPR) Schließen Unternehmen miteinander eine Vereinbarung, in der das eine Unternehmen dem anderen gestattet, eine von ihm geschützte Technologie oder ein Patent zu nutzen, dann treffen die Unternehmen auch Regelungen über die dafür zu zahlende Vergütung. Die Vereinbarung und Berechnung solcher Lizenzgebühren ist komplex, in der Praxis bestehen sehr unterschiedliche Arten und Anknüpfungspunkte für Lizenzgebühren. Üblich sind so genannte „Einstandsgebühren“, umsatzabhängige Lizenzgebühren, Mindestlizenzgebühren, die Beteiligung des Lizenzgebers an den Verkaufserlösen des Lizenznehmers usw.



Die „angemessene Lizenzgebühr“ spielt aber auch noch in anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes eine wichtige Rolle. Zunächst bei der Berechnung der von einem Unternehmen zu zahlenden Vergütung an seinen Arbeitnehmer dafür, dass dieser im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine Erfindung gemacht hat, die das Unternehmen nutzt. Diese Vergütung richtet sich in Deutschland nach dem ArbEG, dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und hat sich in den letzten Jahren zu einem hoch komplexen Rechtsgebiet entwickelt, das Spezialisten in Unternehmen und Anwaltskanzleien intensiv beschäftigt. Da für die Höhe der zu zahlenden Vergütung der Wert der Erfindung maßgeblich ist, existieren Ansätze, diesen Wert daran zu messen, welche Lizenzgebühren das Unternehmen auf dem freien Markt zahlen müsste, wenn es die Erfindung von einem anderen Unternehmen kaufen bzw. sich lizenzieren lassen müsste.

Und auch bei der Verletzung eines Patents gibt es ähnliche Überlegungen: Wie hoch ist der Schadensersatz, den ein Patentverletzer dem Patentinhaber zur Wiedergutmachung für die Patentverletzung zahlen muss? Auch diesen Schaden kann man im Wege der so genannten „Lizenzanalogie“ daran messen, welche Lizenzgebühren der Verletzer dem Patentinhaber hätte zahlen müssen, wenn er das Patent nicht verletzt, sondern mit dem Inhaber eine entsprechende kostenpflichtige Lizenzvereinbarung getroffen hätte. Wie hoch sind die (fiktiven) Lizenzgebühren, die dem Patentinhaber durch die Patentverletzung entgangen sind?

Die Berechnungsmethoden für die angemessene Lizenzgebühr, die angemessene Vergütung nach ArbEG und den angemessenen Schadensersatz im Patentprozess können sich damit zwar auf ähnliche Grundüberlegungen stützen, weisen aber gleichzeitig Eigengesetzlichkeiten und spezifische Betrachtungsweisen auf. Insbesondere in der Frage, wie im Patentverletzungsprozess der Schadensersatz „richtig“ zu berechnen ist, kann von einer einheitlichen Linie kaum gesprochen werden. Beim Seminar „Angemessene Lizenzgebühr in Lizenzverträgen, im ArbEG und im Patentverletzungsprozess“ am 22. April 2013 in Mannheim kommen Unternehmensvertreter, Rechts- und Patentanwälte sowie Richter von unterschiedlichen Gerichtsstandorten Deutschlands zu einem intensiven Gedankenaustausch zusammen. Ausgewiesene Experten aus den drei genannten Rechtsgebieten beleuchten die Besonderheiten der Lizenzgebühren-, Vergütungs- und Entschädigungsberechnung in „ihrem“ Bereich. Ihren besonderen Wert erhält dieses Seminar durch die einmalige Gelegenheit, dass Praktiker hier „über den Tellerrand“ ihres eigenen Rechtsgebiets hinaus schauen und sich untereinander auch darüber austauschen können, wie die unterschiedlichen Sichtweisen möglicherweise stärker vereinheitlicht werden können. Eine solche „einheitliche Linie“ in der Berechnung insbesondere des Schadensersatzes in Patentverletzungsprozessen gewinnt durch die geplante einheitliche Europäische Patentgerichtsbarkeit neue Relevanz. Die Teilnehmer des Seminars werden auch darüber diskutieren, inwieweit die Schadensersatzberechnung in Patentstreitverfahren vor deutschen Gerichten ein Vorbild für die künftige europäische Einheits-Patentgerichtsbarkeit sein kann.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-04-gp122/angemessene-lizenzgeb%C3%BChr

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 692752
 527

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Angemessenen Lizenzgebühr, 22. April 2013 in Mannheim“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

Bild: Anlagenbuchhaltung im Wandel: Fachkongress beleuchtet neue Bewertungs- und DigitalisierungsfragenBild: Anlagenbuchhaltung im Wandel: Fachkongress beleuchtet neue Bewertungs- und Digitalisierungsfragen
Anlagenbuchhaltung im Wandel: Fachkongress beleuchtet neue Bewertungs- und Digitalisierungsfragen
Die Anforderungen an die Anlagenbuchhaltung verändern sich spürbar. Neue regulatorische Vorgaben, steigende Anforderungen an Transparenz in der Bilanzierung sowie die fortschreitende Digitalisierung von Finanzprozessen führen dazu, dass Unternehmen ihre bestehenden Strukturen im Rechnungswesen zunehmend überprüfen müssen. Besonders bei Investitionen, Bauprojekten und der Bewertung langlebiger Wirtschaftsgüter entstehen komplexe Fragestellungen, die sowohl bilanzielle als auch organisatorische Auswirkungen haben. Ein zentraler Aspekt betrifft…
Bild: Berechtigungsmanagement im Fokus der Aufsicht am 4. Mai 2026Bild: Berechtigungsmanagement im Fokus der Aufsicht am 4. Mai 2026
Berechtigungsmanagement im Fokus der Aufsicht am 4. Mai 2026
Unsichtbare Sicherheitslücken – wie schwaches Berechtigungsmanagement Banken angreifbar macht Viele Cyberangriffe beginnen nicht mit hochkomplexen technischen Angriffen, sondern mit einer simplen Schwachstelle: falsch vergebene oder längst vergessene Benutzerrechte. Genau hier liegt eines der größten Sicherheitsrisiken moderner Banken und Finanzdienstleister. Während Institute Millionen in IT-Sicherheit investieren, bleiben Berechtigungsstrukturen häufig unübersichtlich, historisch gewachsen und nur unzureichend überprüft. Für Aufsicht und P…

Das könnte Sie auch interessieren:

So verdient das Finanzamt bei der Weihnachtsfeier nicht mit
So verdient das Finanzamt bei der Weihnachtsfeier nicht mit
… hingegen als Bewirtung aus geschäftlichem Anlass zu beurteilen. Hier gilt eine gesetzliche Beschränkung, so dass man nur 70 Prozent der angemessenen Kosten absetzen könnte. Lohnsteuerpflicht gezielt umgehen Unabhängig vom Betriebsausgabenabzug müssen Arbeitgeber aufpassen, dass eine Weihnachtsfeier nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen bei den Mitarbeitern …
ABB wird auf der nächsten Hauptversammlung über Squeeze-out entscheiden
ABB wird auf der nächsten Hauptversammlung über Squeeze-out entscheiden
… wird der Hauptversammlung die Zustimmung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ABB AG auf die ABB Asea Brown Boveri AG, Zürich, gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung empfehlen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der ABB AG sollen auf Wunsch des Hauptaktionärs, der ABB Asea Brown Boveri AG, gemäß dem Verfahren zum Ausschluss …
Wirtschaftstreffen 2010: Neues Forum für transaktionsinteressierte Unternehmer
Wirtschaftstreffen 2010: Neues Forum für transaktionsinteressierte Unternehmer
… Unternehmensverkauf unter veränderten Rahmenbedingungen Im letzten Jahr sind zahlreiche Unternehmenstransaktionen zurückgestellt worden, weil viele Unternehmer befürchteten, aufgrund der wirtschaftlichen Lage keinen angemessenen Preis für ihre Firma zu erzielen. Eine jüngst veröffentlichte Studie von IMAP M&A Consultants AG, Mannheim, hat jedoch gezeigt, dass …
Bild: Neue Version von 4images veröffentlichtBild: Neue Version von 4images veröffentlicht
Neue Version von 4images veröffentlicht
… unicum de, der Frankfurter Rundschau und vielen anderen Bilddatenbanken und Fotoarchiven eingesetzt. 4images kann für den privaten Bereich kostenlos genutzt werden. Für die kommerzielle Nutzung fällt eine Lizenzgebühr von 99,90 EUR an. Weitere Informationen zu 4images, zum Download und zum Lizenzerwerb gibt es auf der eigenen Webseite www.4homepages.de.
Bild: KinoShop.de goes MobileBild: KinoShop.de goes Mobile
KinoShop.de goes Mobile
… Gutschein und vieles mehr des Cineplex Planken Mannheim, des CinemaxX Mannheim und des Cineplex Bruchsal wurde im August 2008 ins Leben gerufen, programmiert und nach einer angemessenen Test Phase für unsere Kunden eröffnet. Dieser zusätzliche Service für unsere Kunden fand auf Anhieb und mit stetig steigender Tendenz großen Zuspruch und erhöht einmal mehr …
Consolidated Uranium schließt angekündigten Erwerb des ehemaligen Uran-Vanadium-Kupfer-Projekts Huemul in Argentinien ab
Consolidated Uranium schließt angekündigten Erwerb des ehemaligen Uran-Vanadium-Kupfer-Projekts Huemul in Argentinien ab
… Hektar im Huemul-Projektgebiet erworben, die sich im Besitz des Huemul-Verkäufers befand: - 200.000 US-Dollar in bar; - 500.000 Stammaktien von CUR ("Stammaktien"); und - Eine NSR-Lizenzgebühr von 2 %, die vom Unternehmen an den Huemul-Verkäufer für bestimmte Teile des Huemul-Projekts zu zahlen ist (die "Huemul-Lizenzgebühr"). CUR hat das Recht, 1 % …
Bild: Schadensberechnung im UrheberrechtBild: Schadensberechnung im Urheberrecht
Schadensberechnung im Urheberrecht
… ermittelt werden, ob die Verletzungshandlung über Print-, Fernseh-, Internet oder sonstige Medien verbreitet wurde. Darüber hinaus muss zur Bestimmung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr festgestellt werden, auf welche Regionen sich die Verbreitung beschränkt. Schließlich muss noch festgestellt werden, wie lange die Nutzung beabsichtigt war. Dabei …
Bild: Rochade Anwälte bezieht neue KanzleiBild: Rochade Anwälte bezieht neue Kanzlei
Rochade Anwälte bezieht neue Kanzlei
… wir unsere Mandanten ganzheitlich beraten und immer mehrere Experten an einen Tisch bringen, freuen wir uns, unsere Kanzlei in einem neuen, modernen und angemessenen Ambiente präsentieren zu können“, erklärt Michael Wellstein, LL.M. corp. restruc. und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Rochade. „Die Besprechungszimmer und Publikumsräume sind großzügiger …
Bundesgerichtshof -"Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig
Bundesgerichtshof -"Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig
… den rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag benutzen, wenn er auch die sich aus dem angestrebten Vertrag ergebenden Verpflichtungen erfüllt, insbesondere die angemessene Lizenzgebühr an den Patentinhaber zahlt oder die Zahlung zumindest sicherstellt. Dies hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden. Die Koninklijke Philips Electronics …
Aktuelle und künftige Bedeutung der "angemessenen Lizenzgebühr"
Aktuelle und künftige Bedeutung der "angemessenen Lizenzgebühr"
… ein Patent zu nutzen, dann treffen die Unternehmen auch Regelungen über die dafür zu zahlende Vergütung. Die Vereinbarung und Berechnung solcher Lizenzgebühren ist komplex, in der Praxis bestehen sehr unterschiedliche Arten und Anknüpfungspunkte für Lizenzgebühren. Üblich sind so genannte „Einstandsgebühren“, umsatzabhängige Lizenzgebühren, Mindestlizenzgebühren, …
Sie lesen gerade: Angemessenen Lizenzgebühr, 22. April 2013 in Mannheim