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Von der „Sorglos-Immobilie“ zum 200.000 Euro Schuldenberg

Bild: Von der „Sorglos-Immobilie“ zum 200.000 Euro Schuldenberg
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(openPR) Die Insolvenz der Erkrather Bast Bau-Gruppe zieht Kreise. Die Zahl der Geschädigten wird auf ca. 10.000 bis 13.000 Personen geschätzt, viele Geschädigte haben von Bast Bau Immobilien zu überteuerten Preisen als Kapitalanlage gekauft, die anschließend nur noch schwer vermietbar waren und stehen nun vor den Trümmern ihrer Altersvorsorge.



In der Kritik steht auch der Insolvenzverwalter Hans Runkel, diesem wird unter anderem vorgeworfen, Mietzahlungen, die den jeweiligen Eigentümern zustanden, in die Insolvenzmasse weitergeleitet zu haben. Weiterhin hatte der Insolvenzverwalter eine Auffanggesellschaft BIM (Bast Immobilien Management GmbH) gegründet, und den Anlegern vorgeschlagen, ein Angebot zur Weitervermietung anzunehmen. Nach Ansicht von Anlegerschützern sollte dieses Angebot jedoch nicht angenommen werden, denn hiermit würden die eventuell gemachten Fehler des Insolvenzverwalters geheilt.
Auch die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen gegen drei frühere Bast-Geschäftsführer aufgenommen wegen der Anzeige eines Investors, der Mietzahlungen nicht erhalten haben will.

Betroffene haben jedoch eventuell die Möglichkeit, sich bei den finanzierenden Banken schadlos zu halten: Nach der neuen Rechtsprechung des BGH dürften einige Darlehensverträge nichtig sein. So sind Investoren vom Vertrieb der Bast-Gruppe angesprochen worden und in zahlreichen Fällen wurden auch gleich die Darlehensverträge der finanzierenden Banken mit vermittelt. Auch wird unter der Hand von Provisionszahlungen der Banken für die Kreditvermittlung gesprochen. Auffällig ist dabei, dass es sich in vielen Fällen bei den finanzierenden Banken um Geschäftsbanken der Bast-Gruppe handelt.

In einem ersten Urteil in Sachen Bast-Bau hat das Landgericht Leipzig nun gegen die Bankgesellschaft Berlin entschieden (Az: 04O621/05). Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar wie viele andere Geschädigte eine sogenannte „Sorglos-Immobilie“ erworben, anschließend standen die Eheleute vor einem Schuldenberg von 200.000 €.

In dem Urteil stellte das Landgericht Leipzig fest, dass eine an die Bast-Bau-GmbH erteilte Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße und somit kein wirksamer Darlehensvertrag zwischen den Klägern und der Berliner Bank als Rechtsnachfolgerin der Bankgesellschaft Berlin zustande gekommen sei.

Folge des Urteils ist, dass die Bankgesellschaft Berlin nun keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung des Darlehens gegen die Kläger hat, auch sind die Darlehensnehmer dazu berechtigt, die an die Bank gezahlten Zinsen und Tilgungen zuzüglich einer Nutzungsentschädigung herauszuverlangen, weiterhin wurde die Zwangsvollstreckung der Wohnung des Ehepaares für unzulässig erklärt.

Geschädigte Bast-Bau-Anleger dürften damit gute Chancen haben, Ihre Ansprüche gegenüber den finanzierenden Banken durchzusetzen und sollten einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Bast Bau Gruppe“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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