openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ausschlagen des Erbes kann nicht erzwungen werden

07.01.201315:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ausschlagen des Erbes kann nicht erzwungen werden
Rechtsanwalt Alexander Heumann.
Rechtsanwalt Alexander Heumann.

(openPR) Eltern, die weder verheiratet sind noch zusammen leben aber ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder haben, sind heutzutage nichts Ungewöhnliches. Aber die geänderten gesellschaftlichen Lebensweisen können weitreichende Folgen haben. „Diese Folgen reichen bis zum Eintritt eines Erbfalls“, sagt Rechtsanwalt Alexander M. Heumann, Fachanwalt für Familienrecht mit dem weiteren Schwerpunkt Erbrecht aus Düsseldorf.

Wenn die Eltern sich das Sorgerecht für die Kinder teilen und Mutter oder Vater sterben, leben die Kinder meistens bei dem anderen Elternteil. „Sind die Kinder noch minderjährig, kann der überlebende Elternteil nicht einfach das Erbe der Kinder ausschlagen oder die Erbausschlagung beim Familiengericht erzwingen“, erklärt Rechtsanwalt Heumann. Diese Einschätzung wird durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken bestätigt. Dieses hatte die Genehmigung einer Erbausschlagung des Vaters für seine Kinder abgelehnt. (Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 14. Juni 2012 (AZ: 6 UF 148/11)

Die Mutter der Kinder, die nicht mit dem Vater verheiratet war, war verstorben. Sie setzte den Großvater der Kinder zum Testamentsvollstrecker ein. Die Kinder leben seit dem Tod der Mutter beim Vater. Es bestand ein gemeinsames Sorgerecht. Zum Nachlass gehörten mehrere Grundstücke, wobei über eines ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet war. Der Vater beantragte die Genehmigung für die Erbausschlagung der Kinder. Er meinte, das Erbe sei überschuldet und es sei nur ein geringer Erlös aus der Zwangsversteigerung zu erwarten.

Der vom Gericht bestellte Verfahrenspfleger und der Testamentsvollstrecker kamen zu dem Ergebnis, dass keine Überschuldung des Nachlasses vorlag. Der Vater bekam die Genehmigung zur Erbausschlagung nicht. Sei ein Nachlass nicht überschuldet, bestehe kein hinreichender Anlass, diese Genehmigung zu erteilen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 14. Juni 2012 (AZ: 6 UF 148/11)

Mehr Informationen zum Erbrecht: http://familien-u-erbrecht.de/erbrecht/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 689553
 263

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ausschlagen des Erbes kann nicht erzwungen werden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Alexander Heumann

Bild: Düsseldorfer Tabelle – Neuerungen ab 1. August 2015Bild: Düsseldorfer Tabelle – Neuerungen ab 1. August 2015
Düsseldorfer Tabelle – Neuerungen ab 1. August 2015
Ab dem 01. August 2015 gilt wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Unterhaltsforderungen. Wichtigste Änderung: Die Bedarfssätze für den Unterhalt unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Düsseldorfer Tabelle beruft sich dabei auf das am 22.07.2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerlich anrechenbare Kinderfreibetrag steigt um 144 Euro auf 4.512,00 Euro. Dadurch muss nun auch zwangsläufig der Unterhalt angepasst werden. In der Altersstufe zwei stei…
Bild: Bundesverfassungsgericht beschneidet Auskunftsanspruch eines ScheinvatersBild: Bundesverfassungsgericht beschneidet Auskunftsanspruch eines Scheinvaters
Bundesverfassungsgericht beschneidet Auskunftsanspruch eines Scheinvaters
Das Bundesverfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob die Regressansprüche eines Scheinvaters auf Rückzahlung des geleisteten Unterhalts oder die Persönlichkeitsrechte der Mutter schwerer wiegen. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf: „Das Bundesverfassungsgericht hat zu Gunsten der Mutter entschieden. Aber es stellte auch fest, dass die Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über den leiblichen Vater zu erteilen, nicht von…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!Bild: Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!
Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!
… werden. Für mich nach wie vor ein Unding“, so Drumann. „Wenn wir bei unserem Beispiel der ‚recht erklecklichen Erbschaft‘ bleiben, die der Schuldner selbst ausschlagen, aber im Namen seiner minderjährigen Kinder annehmen kann, dürfte das ein lockeres ‚Aussitzen‘ der sechs Jahre Wohlverhaltensperiode werden. Und ohne gesetzliche Verpflichtung wird auch …
Bild: Das gesetzliche ErbrechtBild: Das gesetzliche Erbrecht
Das gesetzliche Erbrecht
… diese jedoch wegen eines Formfehlers ungültig ist. • Das vorliegende Testament nur einen Teil des Nachlasses regelt. • Die Erben oder ein Teil der Erbengemeinschaft das Erbe ausschlagen oder ein Verzicht auf das Erbe vereinbart wurde. • Die Erbschaft vom eingesetzten Erben nicht angetreten werden kann, weil dieser bereits selbst verstorben ist. WIE …
Bild: Verführen statt führen, das erotische Knistern beim Tango Argentino, La Rogaia Tangoreisen Sommer/Herbst 2019Bild: Verführen statt führen, das erotische Knistern beim Tango Argentino, La Rogaia Tangoreisen Sommer/Herbst 2019
Verführen statt führen, das erotische Knistern beim Tango Argentino, La Rogaia Tangoreisen Sommer/Herbst 2019
… die Herren ermutigt fühlen, das „Führen“ zu vergessen und stattdessen lieber die Damen einladen, ihnen klar verständliche und angenehme Vorschläge machen, welche sie nicht ausschlagen können (und höchstwahrscheinlich auch nicht ausschlagen wollen), und, warum nicht, zu versuchen, sie zu verführen dahinzugehen, wo die Herren gerne wollen, dass sie hingehen. Die …
Bild: La Rogaia Tangoreisen 2013, Tango Argentino, verführen statt führenBild: La Rogaia Tangoreisen 2013, Tango Argentino, verführen statt führen
La Rogaia Tangoreisen 2013, Tango Argentino, verführen statt führen
… Herren ermutigt fühlen, das „Führen“ zu vergessen und stattdessen lieber die Damen einladen, ihnen klar verständliche und angenehme Vorschläge machen, welche sie nicht ausschlagen können (und höchstwahrscheinlich auch nicht ausschlagen wollen), und, warum nicht, zu versuchen, sie zu verführen dahinzugehen, wo die Herren gerne wollen, dass sie hingehen. Die …
Wann soll eine Erbschaft ausgeschlagen werden ?
Wann soll eine Erbschaft ausgeschlagen werden ?
rbschaft einmal angenommen, bleibt als einzige Möglichkeit sich hiervon wieder zu lösen nur die Anfechtung der Annahme der Erbschaft, entsprechend § 2044 BGB analog. Nähere Hinweise, welche Strategie gewählt werden soll, gibt es hier https://erbrecht-anwalt-frankfurt.de/a-z/erbschaft-annehmen-oder-ausschlagen
Vor Antritt des Erbes - annehmen oder ausschlagen ?
Vor Antritt des Erbes - annehmen oder ausschlagen ?
das Erbe gleichwohl weg. Ein Ausweg aus dieser Konfliktlage ist das Erbe zunächst anzunehmen, bei Auftreten der Überschuldung gegenüber dem Nachlassgericht die Anfechtung der Annahmen der Erbschaft zu erklären. Für weitere Hinweise: https://erbrecht-anwalt-frankfurt.de/a-z/erbschaft-annehmen-oder-ausschlagen
Bild: Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten istBild: Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten ist
Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten ist
… Testament ist wirksam und die Erben treten das Erbe an. „Grundsätzlich können die designierten Erben innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erbschaft das Erbe ausschlagen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, die die Erben mit Antritt des Erbes übernehmen würden, und eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlasskonkurs …
Anfechtung gegen Ausschlagungserklärung bei einer Erbschaft
Anfechtung gegen Ausschlagungserklärung bei einer Erbschaft
… Erbe hat sich zu informieren, um welche Größenordnung es sich bei dem Nachlass tatsächlich handelt, um sodann zu entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollte. Ergibt die Auslegung der Ausschlagungserklärung, dass dem Erben die etwaige Höhe seines erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig war, so kann er sie nicht wegen irrtümlich angenommener …
Bild: Auch 2009 öffnete promoAgenten wieder alle Türen in den 5 HöfenBild: Auch 2009 öffnete promoAgenten wieder alle Türen in den 5 Höfen
Auch 2009 öffnete promoAgenten wieder alle Türen in den 5 Höfen
… Dooropener einzusetzen. Die Damen und Herren konnten die verwöhnte Kundenklientel wieder über alle Maßen zufriedenstellen und mußten sogar des Öfteren Trinkgeldangebote ausschlagen: Service ist schließlich Service. Trotz Eiseskälte öffnete das Servicepersonal der promoAgenten stets mit einem unbeirrbaren Lächeln und in 5 Höfe gebrandeter Winterkleidung …
Bild: Im Mittelpunkt stand Erhaltung des historischen ErbesBild: Im Mittelpunkt stand Erhaltung des historischen Erbes
Im Mittelpunkt stand Erhaltung des historischen Erbes
Im Rahmen der in Taschkent dauernden Kunstwoche „Art Week Style.UZ“ fand die Internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Erhaltung des historisch-kulturellen Erbes: Theorie und Praxis“ statt. Daran nahmen Archäologen, Kunstwissenschaftler, Ethnografen und Mitarbeiter der Museen Usbekistans, Deutschlands, Frankreichs, Japans, Spaniens und Turkmenistans …
Sie lesen gerade: Ausschlagen des Erbes kann nicht erzwungen werden