(openPR) In der VW-Affäre hat der gekündigte Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Braunschweig eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat die Kündigungsschutzklage Gebauers gegen Volkswagen abgewiesen. Die Berufung wurde bereits angekündigt.
Gebauer war von VW fristlos gekündigt worden, weil ihm vorgeworfen wurde, Privatreisen auf Firmenkosten abgerechnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Gebauer wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug. Berichtet darüber wird darüber zum Beispiel bei www.verteidiger.in .
Nach den bisherigen Erfahrungen kann gehofft werden, dass Herr Gebauer jetzt möglicherweise weitere Details des Skandals offenbart, um damit seine Chancen vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover zu erhöhen.






