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CFB Schiffsfonds 166 Twins I droht eine schwere Krise

17.12.201208:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der im Jahr 2008 aufgelegte CFB Schiffsfonds Twins I investiert in zwei Containerschiffe, die MS Nedlloyd Adriana und die MS Nedlloyd Valentina. Laut Prospekt waren für die mehreren Hundert Anleger jährliche Ausschüttungen und eine gute Rendite vorgesehen.

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Kürzlich wurden die CFB Anleger durch die Fondsverwaltung informiert, dass die für das erste Halbjahr 2012 geplanten Ausschüttungen ausfallen und vorerst auch keine weiteren gewährt werden. Der Grund dafür seien die finanziellen Schwierigkeiten des Fonds.

Die CFB-Schiffe sind noch bis Anfang 2013 bzw. Anfang 2014 verchartert. Die vereinbarten Charterraten liegen jedoch über den aktuellen Marktstand. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass der Charterer den laufenden Vertrag nicht verlängern wird, und die Fondsschiffe zu niedrigeren Charterraten oder sogar an einen neuen Charterer verchartert werden. Um aus der finanziellen Misere wieder raus zu kommen könnten alternativ auch die Fondsschiffe veräußert werden. In diesem Fall erscheint es jedoch sehr fraglich, ob der Veräußerungserlös ausreichen wird, um die Fondsschulden zu tilgen und den Anlegern ihr investiertes Kapital zurückzuzahlen. Angesichts dieser Situation droht den Anlegern die Insolvenz des Fonds, die unter Umständen sogar bis zum Totalverlust des investierten Kapitals führen kann.

Die betroffenen Anleger müssen sich keinesfalls mit dieser Situation abfinden. Unter Umständen können sie sich vorzeitig von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist eine Falschberatung. Diese liegt vor, wenn die beratende Bank bzw. der Anlageberater im Beratungsgespräch den Anleger nicht oder nicht ordnungsgemäß über die bestehenden bzw. möglichen Risiken einer Schiffsbeteiligung aufklärt. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u. a. der Totalverlust oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge.

Falls Ihnen die Beteiligung als eine „sichere Geldanlage“ verkauft wurde, sollten Sie deshalb dringend mit der Deutschen Anlegerstiftung Kontakt aufnehmen.

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