Private Telefonkosten steuerlich abzugsfähig
(openPR) Pünktlich zum Jahresende und damit rechtzeitig für die Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung 2012 veröffentlicht der Bundesfinanzhof ein Urteil zum Werbungskostenabzug privater Telefonkosten.
Grundsätzlich gilt: Aufwendungen für Telefonate sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie beruflich veranlasst sind. Dabei können die entstanden Kosten beim Finanzamt regelmäßig durch Nachweis der Einzelverbindungen oder aber pauschal bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 EUR monatlich, geltend gemacht werden.
Bei einer mindestens einwöchigen Dienstreise hält es der Bundesfinanzhof nunmehr für statthaft, auch die anfallenden privaten Telefongebühren als Werbungskosten geltend zu machen (Az. VI R 50/10). Begründung: Bei einer längeren Auswärtstätigkeit können die notwendigen privaten Dinge lediglich telefonisch bzw. über Internet geregelt werden. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen übersteigen daher den normalen Lebensbedarf und sind folglich überwiegend der beruflichen Sphäre zuzuordnen.
Der Steuerberater-Verband e. V. Köln weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass – soweit das Telefon oder Internet beruflich genutzt werden – neben den laufenden Verbindungskosten auch Anschaffungs- und Anschlusskosten sowie die monatliche Grundgebühr abzugsfähig sind. Vereinfachend können Steuerpflichtige zudem die Kosten eines repräsentativen Drei-Monats-Zeitraums für das gesamte Kalenderjahr heranziehen.
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Kurzportrait des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 von 102 Berufsangehörigen in Köln gegründet. Heute sind über 3.200 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften, Mitglieder des Verbandes.
Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 14 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.
Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
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