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Entfernung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes

14.12.201207:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg, der seit dem 1. Januar 2012 dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angegliedert ist, hat mit Urteil vom 11. Dezember 2012 die Berufung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg gegen ein Urteil des Dienstgerichts für Richter zurückgewiesen. Das Dienstgericht hatte den Vizepräsidenten aus dem Amt entfernt, nachdem dieser wegen betrügerischer Abrechnung von Reisekosten strafrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Auch der Dienstgerichtshof hielt sein Verbleiben im Amt angesichts der strafgerichtlichen Verurteilung für ausgeschlossen. Dabei hat er insbesondere Stellung und Funktion des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erschwerend berücksichtigt.


Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2012, Aktenzeichen: DGH Bbg 3.12 -

Quelle: Pressemitteilung des Dienstgerichtshofes des Landes Brandenburg v. 13.12.2012

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