(openPR) Neue Bleaching-Regeln seit Oktober 2012
- Seit 31.10. einschneidende Veränderungen beim Bleaching
- Mehr Sicherheit durch Neufassung der Kosmetik-Verordnung
- edelweiss informiert mit spezieller Themenseite über Zahnaufhellung
Berlin (zahnärzte edelweiss 26.11.2012) „Zähne bleichen darf jetzt nur noch der Zahnarzt“, so Dr. Simone Schauer, Zahnärztin bei edelweiss Berlin, über die neuen Bleaching-Regeln, die seit dem 31. Oktober 2012 gelten. Für den Verbraucher, sprich Patienten, heißt das: Er muss sich für eine Zahnaufhellung, auch Bleaching oder Bleichen genannt, in eine Zahnarztpraxis begeben. Dort erfolgt die professionelle Aufhellung der Zähne. Beim Home-Bleaching, das auf mehrmaliger Anwendung eines Bleichgels daheim basiert, muss die erste Anwendung ebenfalls beim Zahnarzt stattfinden. Danach nimmt der Patient wie bisher das Produkt mit nach Hause und schließt dort den Anwendungszyklus ab. Will er das Home-Bleaching allerdings wiederholen, muss er sich erneut zu einem Zahnarzt begeben. Neu ist auch, dass sämtliche Produkte, die als Bleichmittel für Zähne gelten und mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten, nur noch über den Zahnarzt an Patienten weitergegeben werden dürfen.
Hintergrund der veränderten Bleaching-Regel ist eine Neufassung der so genannten Kosmetik-Verordnung durch eine EU-Richtlinie aus 2011. Danach dürfen Produkte für die Zahnaufhellung mit einem Wasserstoffperoxid-Gehalt zwischen 0,1 und 6 % nur noch an Zahnärzte abgegeben werden. Höher dosierte Bleichmittel gehören ohnehin zu den Medizinprodukten und werden meist für das professionelle Zähnebleichen beim Zahnarzt eingesetzt. „Damit hat der Gesetzgeber für den Verbraucher mehr Sicherheit geschaffen“, sagt Simone Schauer. Sie und ihre Kollegen bei edelweiss Berlin vertreten seit langem die Position, dass es bei jeder Zahnaufhellung einer ausführlichen Beratung und Betreuung durch den Zahnarzt bedarf. Nur so lassen sich Gesundheitsrisiken, z. B. durch versteckte Karies, undichte Füllungen oder entzündetes Zahnfleisch, vermeiden. Auch die fleckenlose, gleichmäßige Aufhellung der Zähne ist nur dann gewährleistet, wenn zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattfindet. Zusätzlich müssen vorhandener Zahnersatz, Inlays und Füllungen berücksichtigt werden, wenn der Aufhellungsgrad festgelegt wird.
„Nur natürliche Zahnsubstanz lässt sich aufhellen. Das muss der Patient wissen, wenn er sich für ein Bleaching entscheidet“, spricht Dr. Schauer einen wesentlichen Punkt für Bleaching-Ergebnis und Bleaching-Kosten an. Denn wenn Füllungen und Zahnersatz erneuert werden müssen, entstehen Folgeinvestitionen, die vor der Planung einer Zahnaufhellung zu bedenken sind. Alternativ hellt man die Zähne nur so weit auf, dass kein Farbunterschied zu vorhandenen Füllungen und Kronen erkennbar ist. Schauer verweist für weitere Informationen auf die gerade online gestellte spezielle Themenseite der Zahnärzte edelweiss www.bleaching-in-berlin.de. Neben den Bleaching-Methoden wird hier erläutert, wie man die Zähne nach einer Aufhellung pflegt, wie sich Farbablagerungen im Zahnschmelz verhindern lassen und ob Hausmittel eine echte Alternative zum Bleaching beim Zahnarzt sind.












