(openPR) 20.11.2012. In den kurzen Tagen der Herbst- und Winterzeit haben Einbrecher Hochsaison. Im Schutze der Dunkelheit wird alle vier Minuten ein Einbruch verübt. Speziell in den Zeiten zwischen 16 und 17 Uhr, wenn die Dunkelheit hereinbricht, Berufstätige noch am Arbeitsplatz sind und die Nachbarn sich in ihren Häusern und Wohnungen aufhalten, ist ein für Diebe idealer Zeitraum, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Schutz bietet eine Alarmanlage und stets geschlossene Fenster und Rollläden. Sollte es trotzt aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch kommen, steht man zunächst ratlos im ausgeräumten Haus oder Wohnung. Zusätzlich zum Schock über den Diebstahl kommt natürlich der Verlust des Hausrates. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einer Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung.
„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. ein Unterversi-cherungsverzicht und eine dem Hausrat entsprechend hohe Versicherungssumme“, betont Siegfried Karle. „Sinnvoll ist zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom Anrufbeantwortet bis hin zu Wertpapieren“, so Karle weiter.
Weitere Information zum Thema „Hausratversicherung und Einbruch“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Hausratversicherung kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ der Verbraucherorganisation auf deren Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik „Versicherungen/Versicherungs-Check“ abgerufen werden.











