(openPR) Zeit ist Geld! Im heutigen Baugeschehen mehr denn je. Zu keinem Zeitpunkt haben Bauhilfsstoffe einen derartig innovativen „Sprung“ gemacht wie in den beiden ver-gangenen Jahrzehnten.
Trotzdem gilt, was viele (Planer wie Bauherren) vergessen: Die Bauphysik kann man nicht umgehen und sie auch nur in begrenztem Maße „austricksen“. Dort, wo Feuch-tigkeit in einen Neubau eingebracht wird, muss diese auch wieder anteilig an die Außenluft abgegeben werden.
Bauherren wollen heute planen und am besten übernächste Woche das Objekt beziehen. Die Zeitnot, welche den Unwägbarkeiten bei der Ausführung am Bau folgt, wird häufig auf den letzten Unternehmer übertragen. Estrich und Bodenbelag erhalten nicht das ausreichende Zeitfenster für die Aushärtung und Austrocknung bis zur Belegreife.
Die Baustoffindustrie reagierte u.a. mit Schnellzementen. Heute als Estrichmörtel eingebaut, ist die Belegreife (angabegemäß) bei einigen Herstellern bereits nach 3 Tagen erreicht.
Das Funktionsheizen soll bei konventionellen Zement-Heizestrichen ab dem 21. Tag nach dem Estricheinbau erfolgen.
Bei Schnellzementestrichen kann dies teilweise bereits nach 3 Tagen erfolgen. Nach weiteren 2-3 Tagen wird unter guten Trocknungsbedingungen bereits die Verlegereife erreicht. Das bedeutet: bei dem Einsatz eines Schnellzementestrichs reduziert sich die bei konventionellen Zementestrichen „übliche“ Zeitdauer von rund 35 Tagen auf 6 bis 7 Tage vom Estricheinbau bis zum Beginn der Bodenbelagarbeiten.
Da das Bindemittel (der Schnellzement) kostenmäßig nicht unterschätzt werden darf, warf die Bauchemie schnell preisgünstigere Alternativen in Form von Zusatzmitteln auf den Markt. Diese werden Estrichmörteln, welche mit Standard-Zementsorten hergestellt wurden, anteilig zugesetzt. Auch hier versprechen die Hersteller erhebliche Verkürzungen der Wartezeiten.
Die eigenen Praxiserfahrungen als Sachverständiger zeigen, dass es Estrichzusatzmittel gibt, welche problemlos funktionieren. Und auch solche, welche die Erwartungen weniger erfüllen. Fein formuliert!
Wie sieht es mit der Vergleichbarkeit der beiden Gruppen aus?
Eine ganz klare Aussage: Ein Schnellzementestrich ist zwar ein beschleunigter Estrich, ein mit Estrichzusatzmitteln hergestellter Estrich dagegen kein Schnell(zement)estrich.
In technischer Hinsicht können mit Zusatzmitteln hergestellte Estriche die Eigenschaften von Schnellestrichen, welche mit Schnellzement hergestellt wurden, erreichen. Bei der Ausschreibung dürfte sich jedoch ein erhebliches Streitpotential zwischen ausschreibendem Planer und abgelehnten Bietern dann auftun, wenn es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt.
Eine Vergleichbarkeit zwischen „Schnellzementestrich“ und einem „beschleunigtem Estrich“ ist jedenfalls nicht gegeben, soweit ersterer ausgeschrieben wurde und ein Estrichzusatzmittel vom Bieter berücksichtigt wurde.










