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E-Rechnungen - Was Sie wissen sollten

26.10.201213:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Einladung zur Veranstaltung: „E-Rechnungen – Was Sie wissen sollten!“

Der Gesetzgeber hat den Umgang mit elektronischen Rechnungen vereinfacht.

Gleichermaßen wurden nebulöse Prüfpflichten in die Welt gesetzt, die das Bundesministerium der Finanzen im Juli 2012 versuchte durch ein Schreiben klarzustellen.

Dipl.-Jurist Christian Goede von der DATEV eG erläutert, was bei Rechnungen, die dem Unternehmen auf elektronischem Weg zugestellt werden (z.B. die Telefonrechnung im PDF-Format) und bei Rechnungen, die vom Unternehmen selbst elektronisch ausgestellt werden, zu beachten ist, damit keine Steuer- und Rechtsnachteile entstehen.

Die Veranstaltung findet statt:

Dienstag, 13. November 2012, um 18:00 Uhr,

im bbz der Handwerkskammer Südwestfalen (Kundenzentrum),

Altes Feld 20, 59821 Arnsberg.

Gäste sind herzlich willkommen. Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter Tel. 02931 877 - 126 oder über die Internetseite

www.handwerksjunioren-swf.de.

Die Teilnahme ist kostenfrei!

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