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Der betriebliche Datenschutzbeauftragte - Status Quo in Recht und Praxis

23.10.201209:23 UhrIT, New Media & Software
Bild: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte - Status Quo in Recht und Praxis
Arbeitskreis EDV und Recht e.V.
Arbeitskreis EDV und Recht e.V.

(openPR) Trotz des Umstandes, dass datenschutzrechtliche Fragestellungen in aller Munde sind, kennt die überwiegende Anzahl kleinerer und mittelständischer Unternehmen sowie öffentlicher Institutionen den Datenschutz und die Institution des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur vom Wegschauen. Im Unternehmensumfeld geht es nicht darum, dass Jugendliche beim Einstieg in das Social Web ihre Daten als Währung hinterlassen, sondern darum, wie man als Unternehmen verantwortlich mit personenbezogenen Daten von Betroffenen wie z. B. den eigenen Mitarbeiter, Vertragspartnern oder Lieferanten umgeht. Der Gesetzeswortlaut in § 4 f Abs. 1 BDSG lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: "Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nichtöffentlichen Stellen, die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen."



Wer keinen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen kann oder will, hat die Möglichkeit, einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§ 4 f Abs. 2 Satz 3 BDSG).

In der Veranstaltung soll die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Recht und Praxis beleuchtet werden.

Herr Spyra beleuchtet zunächst die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen rund um den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere behandelt er die Diskrepanzen von Theorie (Recht) und Praxis und mündet in einem Überblick über aktuelle datenschutzrechtliche Problematiken aus der Praxis eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Anschließend berichtet Herr Nilgens aus der Praxis eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und zeigt dabei das typische Vorgehen auf, angefangen von der initialen Bestandserhebung nach einer Beauftragung bis hin zur Etablierung kontinuierlich fortgeschriebener Prozesse.

Referenten:
Gerald Spyra, LL.M. ist Rechtsanwalt und externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Zu seinen Schwerpunkten zählt das Datenschutz- und IT-Recht. Im Bereich des Datenschutzrechts hat er sich aufgrund seiner bisher ausgeübten Tätigkeiten auf den Gesundheits-, den Beschäftigten- und den kirchlichen Datenschutz spezialisiert.

Olaf Nilgens ist beschäftigt bei Streitz Consult in Brühl und in unterschiedlichsten Unternehmen als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig.

Datum:
Mittwoch, 14.11.2012, 18.00 Uhr - 20.00 Uhr.

Veranstaltungsort:
art'otel in Köln, Holzmarkt 4, 50676 Köln.

Entgelt:
30,- € für Mitglieder
40,- € für Nicht-Mitglieder

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann formlos per Fax an die Fax-Nr.: 02236 / 33 66 49 oder online unter www.edv-und-recht.de erfolgen.

Der Beitrag ist vor der Veranstaltung auf das Konto des Arbeitskreises EDV und Recht Köln e.V., Kontonr. 378 821 07 bei der Sparkasse KölnBonn, Bankleitzahl 370 501 98, zu überweisen.

Auf Wunsch werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

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