(openPR) Der Bundesgerichtshof hat wieder über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen unter betreffend die Rückkaufswerte, den Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so genannte Zillmerung) entschieden.
Betroffen sind Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapital-Lebensversicherung, die aufgeschobene und die fondsgebundene Rentenversicherung für den Fall der Kündigung sowie der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Bestimmungen der genannten Art, die die Beklagte jedenfalls zeitweise im Zeitraum 2001 bis Ende 2006 verwendete. Die Klage hat in den Vorinstanzen überwiegend Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat die angegriffenen Klauseln im Wesentlichen für intransparent und damit unwirksam erachtet.
Soweit der Kläger sich gegen die Verurteilung bezüglich der Verwendung der Klauseln für Neuabschlüsse ab 01.01.2008 wendet, hat das Berufsgericht die Klage abgewiesen.
Der BGH hatte schon mit Urteil vom 25.07.2012 ( Az.:IV ZR 201/10 ) über Rückkaufwertklauseln in Lebensversicherungsverträgen entschieden. Die Grundsätze aus diesem Urteil wurden auch im neuen Verfahren herangezogen. Die Beklagte darf sich nicht nur bei der Abwicklung bestehender Verträge, sondern auch bei deren Neuabschluss nicht auf die für unwirksam erklärten Klauseln berufen.
Fazit:
Wer einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag während der Vertragslaufzeit beenden will, wird meistens erhebliche Abschläge bei dem eingezahlten Deckungskapital erleiden. Daher sollte der Vertrag geprüft werden, ob die Rückkaufwertklauseln den oben genannten Grundsätzen entspricht. Es wird darauf verwiesen, dass es eine Kette von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in diesen Sachen gibt. Es wurden viele Klauseln für unwirksam erklärt und allgemeine Grundsätze für die Rückabwicklung bestehender Verträge aufgestellt. Es sind auch allgemeine Verjährungsregelungen zu beachten. Wer zu lange wartet, kann auch nach den bestehenden Urteilen keine Ansprüche mehr herleiten. Daher sollte eine Überprüfung der Klauseln durch einen versierten Anwalt erfolgen, bevor Ihnen Rechte verlustig gehen.








