openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wieder Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam

Bild: Wieder Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam
Deutsche Agentur für Verbraucherschutz ® e.V.
Deutsche Agentur für Verbraucherschutz ® e.V.

(openPR) Der Bundesgerichtshof hat wieder über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen unter betreffend die Rückkaufswerte, den Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so genannte Zillmerung) entschieden.
Betroffen sind Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapital-Lebensversicherung, die aufgeschobene und die fondsgebundene Rentenversicherung für den Fall der Kündigung sowie der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Bestimmungen der genannten Art, die die Beklagte jedenfalls zeitweise im Zeitraum 2001 bis Ende 2006 verwendete. Die Klage hat in den Vorinstanzen überwiegend Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat die angegriffenen Klauseln im Wesentlichen für intransparent und damit unwirksam erachtet.
Soweit der Kläger sich gegen die Verurteilung bezüglich der Verwendung der Klauseln für Neuabschlüsse ab 01.01.2008 wendet, hat das Berufsgericht die Klage abgewiesen.
Der BGH hatte schon mit Urteil vom 25.07.2012 ( Az.:IV ZR 201/10 ) über Rückkaufwertklauseln in Lebensversicherungsverträgen entschieden. Die Grundsätze aus diesem Urteil wurden auch im neuen Verfahren herangezogen. Die Beklagte darf sich nicht nur bei der Abwicklung bestehender Verträge, sondern auch bei deren Neuabschluss nicht auf die für unwirksam erklärten Klauseln berufen.


Fazit:

Wer einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag während der Vertragslaufzeit beenden will, wird meistens erhebliche Abschläge bei dem eingezahlten Deckungskapital erleiden. Daher sollte der Vertrag geprüft werden, ob die Rückkaufwertklauseln den oben genannten Grundsätzen entspricht. Es wird darauf verwiesen, dass es eine Kette von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in diesen Sachen gibt. Es wurden viele Klauseln für unwirksam erklärt und allgemeine Grundsätze für die Rückabwicklung bestehender Verträge aufgestellt. Es sind auch allgemeine Verjährungsregelungen zu beachten. Wer zu lange wartet, kann auch nach den bestehenden Urteilen keine Ansprüche mehr herleiten. Daher sollte eine Überprüfung der Klauseln durch einen versierten Anwalt erfolgen, bevor Ihnen Rechte verlustig gehen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 672979
 150

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wieder Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutsche Agentur für Verbraucherschutz e.V.

Bild: Lebensversicherungen in der DiskussionBild: Lebensversicherungen in der Diskussion
Lebensversicherungen in der Diskussion
Gegen Ende eines jeden Jahres legen die Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligung für das nächste Jahr fest. Was bedeuten aber Fachbegriffe wie Überschussbeteiligung, Garantie- und Gesamtverzinsung? Und wie werden Kunden an den Überschüssen beteiligt? Viele Fragen, wir bieten nachfolgend die Antworten. Was ist die Gesamtverzinsung? Die Gesamtverzinsung der Sparbeiträge einer Lebensversicherung setzt sich aus dem Höchstrechnungszins, dem sogenannten Garantiezins, und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Überschussbeteiligung erhöht die…
Bild: Vergleich kurz vor Toresschluss: Kein Urteil zur ZillmerungBild: Vergleich kurz vor Toresschluss: Kein Urteil zur Zillmerung
Vergleich kurz vor Toresschluss: Kein Urteil zur Zillmerung
Am 28. Mai hatte sich der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtes zwar erneut, aber erstmals unter der Vorsitzenden Edith Gräfl mit der Frage der Zulässigkeit gezillmerter bAV-Verträge befassen sollen. Doch dazu kam es nicht. Leider. In dem Rechtsstreit hatte der Kläger (seines Zeichens Leiter der Personalabteilung bei der Beklagten), der seit Dezember 2003 insgesamt 6.500 Euro umgewandelt hatte (U-Kasse mit Rückdeckungsversicherung) und dem zum Dezember 2008 ein Rückkaufswert von circa 4.600 Euro mitgeteilt worden war, unter Verweis auf das Wer…

Das könnte Sie auch interessieren:

Verklausulierte Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen sind oftmals unwirksam
Verklausulierte Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen sind oftmals unwirksam
… informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die …
Bild: Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und RentenversicherungsverträgenBild: Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen Der u. a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen u.a. betreffend die Rückkaufswerte, den Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (so genannte Zillmerung) …
Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam
Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam
… gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. …
Lebensversicherungsverträgen könnten unwirksame Kostenvereinbarungen enthalten
Lebensversicherungsverträgen könnten unwirksame Kostenvereinbarungen enthalten
… klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen hat. Zudem sollen anscheinend auch Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam befunden worden sein. Es bleibt zu hoffen, dass durch das BGH-Urteil vom 17.07.2012 nun Rechtssicherheit für die …
LV-Abrechnungen noch immer intransparent – OLG München sorgt für mehr Transparenz
LV-Abrechnungen noch immer intransparent – OLG München sorgt für mehr Transparenz
… Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, gebündelt und dann gemeinschaftlich geltend gemacht. So kann die proConcept AG als Großgläubiger auftreten und die Ansprüche in einem …
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
… bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen für unwirksam erklärt worden sein. Es bleibt zu hoffen, dass durch das aktuelle Urteil nun klare Bedingungen zu Gunsten der Kunden herrschen …
Bild: Benachteiligungen bei Riester-Rente - BGH entscheidet zu VertragsklauselnBild: Benachteiligungen bei Riester-Rente - BGH entscheidet zu Vertragsklauseln
Benachteiligungen bei Riester-Rente - BGH entscheidet zu Vertragsklauseln
… 231/12) und Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 57/13) geklagt. Beide Instanzen erkannten die intransparente Darstellung der Überschussbeteiligungen in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz. Aus entsprechenden Klauseln geht hervor, dass die Kostenüberschussbeteiligung erst bei einem Garantiekapital von 40.000 Euro ausgezahlt wird. Für …
Versicherungen müssen kräftig nachzahlen
Versicherungen müssen kräftig nachzahlen
… Verbraucherzentrale Hamburg bekam als Verbandsklägerin vor dem Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen einen deutschen Versicherer Recht. Einzelne Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam! Da das Urteil ( IV ZR 201/10) über den Einzelfall hinaus allgemein Rechtsgültigkeit hat, dürften tausende Versicherungsverhältnisse betroffen …
Fehler in Versicherungsverträgen - Allianz zahlt tausende Kunden aus
Fehler in Versicherungsverträgen - Allianz zahlt tausende Kunden aus
… Versicherungsverträge abgeschlossen haben. Der Vorwurf ging dabei von der Verbraucherzentrale in Hamburg (VZHH) aus, die fehlerhafte Klauseln in den Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz zur Anklage brachte. Insbesondere erwiesen sich dabei die Vertragsbedingungen zum Rückkaufswert der Versicherungen als fehlerhaft. Aber auch die …
BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam
BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam
… Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln …
Sie lesen gerade: Wieder Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam