(openPR) 16.10.2012. So genannte Bisex-Tarife gibt es nur noch bis zum 21. Dezember 2012, danach gelten ausschließlich Unisex-Tarife. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Versicherungsunternehmen – bedingt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Europäischen Gerichtshofes – ihre Tarife geschlechterneutral gestalten müssen. Das hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Beitragshöhe einzelner Versicherungsarten.
Speziell Männer müssen beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – eine der wichtigsten Versicherungen – mit kräftigen Zuschlägen mit bis zu 35 Prozent rechnen, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
„Wer eine Versicherung braucht sollte keine Zeit verlieren und diese noch vor dem 21.12.2012 abschließen. So kann langfristig viel Geld gespart werden“, rät Jürgen Buck.
Weitere Informationen zum Thema „Unisex-Tarife“ stellt die Verbraucherorganisation GVI unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Zudem bietet die GVI im Rahmen ihrer Aktionswochen bis 31.10.2012 eine Experten-Infohotline unter 07131-913320 jedem Verbraucher kostenlos für die Beantwortung von Fragen zum Thema „Unisex-Tarife“ an.









