(openPR) Bochum. Gefahr fürs Studium: Sollte Paragraf 52a des Urheberechtsgesetzes wie geplant Ende 2012 auslaufen, wäre an Hochschulen Schluss mit der Lehre in gewohnter Form. Dies berichtet das Hochschulmagazin UNICUM in seiner aktuellen Ausgabe (10/2012).
Zurzeit erlaubt das Gesetz, kleine Auszüge von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis zu Lehrzwecken zu verwenden. Damit wäre Schluss, wenn die Geltungsdauer des Paragrafen nicht verlängert wird. Dann gäbe es im nächsten Jahr kein Internet mehr an der Universität. „Überall müsste der Stecker gezogen werden“, erklärt Holger Robbe vom Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“. Beamer wären ebenso verboten wie Kopierer, da die neuen Geräte die Daten digitalisieren und zwischenspeichern. Auch die Lernmanagement-Systeme würden verkümmern, weil keine Hochschule die Legalität der Daten jedes Semester aufs Neue überprüfen könne. Holger Robbe wundert sich, dass die Problematik nicht gesehen wird. „Dabei hätte der Wegfall für die Studierenden größere Auswirkungen als die Einführung der Studiengebühren – sowohl finanziell als auch, was das Lernen ohne Computer angeht.“
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die aktuelle UNICUM (10/2012) können Sie hier lesen und downloaden: http://bit.ly/UC_10_2012
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