(openPR) Leider geht es in Strafprozessen in Deutschland nicht immer absolut fair zu. Aber es gibt auch sehr positive Beispiele.
Es wurde Anklage erhoben beim Landgericht Göttingen wegen bandenmäßigen BTM-Handels, 5 Angeklagte, die Beweislage war durchaus offen.
Der Kammervorsitzende Dirk Amthauer gab zu verstehen, dass die Kammer durchaus geneigt ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es wurden Gespräche geführt, in denen die Kammer mit offenen Karten spielte und insgesamt für das, was vorgeworfen wurde, moderate Rahmen als Obergrenze für den Fall eines Geständnisses ankündigt.
Da die Gruppenstruktur der Angeklagten untereinander u.a. aus familiären Gründen nicht unkompliziert war, baten die Verteidiger, ob es ausnahmsweise möglich sei, ein gemeinsames Gespräch zwischen allen Angeklagten und Verteidigern möglich ist. Die Kammer ließ dies sofort zu, was nicht unbedingt zu erwarten war.
Zwischenzeitlich wurden - mehr oder weniger zur Überbrückung - einige Polizeizeugen vernommen, aus deren Aussagen eine Bandenbildung wohl nicht hergeleitet werden konnte.
Dann die Geständnisse, die ebenfalls den Nachweis einer Bande nicht zulgelassen hätten.
Und nun geschah das, was man nur als oberaus fair bezeichnen muss: es wurde nicht weiterverhandelt, um die Bande zu halten und um die angekündigte Obergrenze zu erreichen, vielmehr wurden die Angeklagten - auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft - wegen Handeltreibens ohne Feststellung einer Bande zu deutlich niedrigeren Strafen verurteilt, als das, was als Untergrenze des Rahmens im Falle eines Geständnisses angekündigt wurde. Eine erkennbar faire Vorgehensweise.
In diesem Verfahren wird jetzt auch noch vom Oberlandesgericht Celle überprüft werden, ob bei der Wertbestimmung für die Verteidigerkosten der "Wert" des Rauschgiftes eine Rolle spielt oder nicht, weil die Kammer die Beschwerde zugelassen ab. Auch diese Zulassung der Beschwerde war durchaus nicht unbedingt zu erwarten und fair.








