(openPR) Den Anlegern des DFH Beteiligungsangebots 64 drohen nach aktuellen Presseberichten der Verlust ihres investierten Kapitals und die Insolvenz des Fonds.
Bereits im Frühjahr 2012 erfuhren die DFH Anleger, dass die Sanierung des wirtschaftlich angeschlagenen Fonds gescheitert ist. Nun sollen sie den bereits erhaltenen Ausschüttungen an den Fonds zurückzahlen.
Die betroffenen DFH Anleger, welche mit einer Rückzahlungsforderung konfrontiert wurden, sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung, kann diese feststellen, welche Ansprüche ihnen zustehen. Bei den Beratungsgesprächen passieren oft Fehler, welche Schadensersatzansprüche auslösen können. Zu solchen Fehlern zählt eine fehlende bzw. fehlerhafte Aufklärung über die bestehenden Risiken, z. B. das Verlustrisiko einer Fondsbeteiligung.










