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Gemeinschaftsstiftungen

20.09.201210:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gemeinschaftsstiftungen
Foto: Fotolia (No. 4745)
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(openPR) Gebündeltes Engagement sup.- Wer karikative oder soziale Einrichtungen in seinem lokalen Umfeld unterstützen möchte, kann mit einer gezielten Spende viel Gutes bewirken. Ob Tierheim oder Gesangsverein, ob Bildungsstätte oder Seniorentreffpunkt: In Zeiten knapper öffentlicher Kassen erleichtern finanzielle Zuwendungen von Mitbürgern solche Initiativen erheblich. Allerdings bieten Spenden jeweils nur eine einmalige und meist kurzfristige Hilfe. Wesentlich längere Perspektiven ergeben sich durch eine gemeinnützige Stiftung, deren Erträge regelmäßig einer bestimmten Institution zugute kommen. Der Schritt zur eigenen Stiftungsgründung stellt jedoch für viele Menschen eine kaum überschaubare Option dar. Ist das nicht viel zu kompliziert und erfordert zudem ein großes Vermögen? Ein Vorbehalt, der längst nicht mehr gilt: Auch in Deutschland setzt sich allmählich die Variante der seit einigen Jahren in den USA sehr populären Gemeinschaftsstiftungen durch. Dabei wird das Engagement vieler einzelner Bürger gebündelt, die sich jeweils mit kleineren Beträgen am Stiftungskapital beteiligen.



So gibt es beispielsweise gemeinnützige Stiftungen, die in Kooperation örtlicher Geldinstitute und der Deutschen Stiftungsagentur (DS) ins Leben gerufen werden. Das Geldinstitut sorgt für den finanziellen Grundstock, während die DS für die Gründungsformalitäten und die Verwaltung der Stiftung zuständig ist. Kunden der Banken und Sparkassen bzw. interessierte Bürger können sich auf diese Weise schnell und unbürokratisch mit einer Zustiftung, einem so genannten Stiftungsfonds, an dem Modell beteiligen. Der große Vorteil: Der Zustifter bestimmt selbst, wer mit den Erträgen aus seiner Zustiftung bedacht werden soll. Er kann also im Rahmen einer thematisch möglichst weit gefassten Gemeinnützigkeit der Gesamtstiftung entscheiden, welche Projekte, Vereine oder Initiativen in der Region unterstützt werden. Im Jahresbericht der Stiftung werden die einzelnen Stiftungsfonds separat ausgewiesen und tragen, sofern der Zustifter dies wünscht, seinen Namen. Dies gilt dann natürlich dauerhaft und ohne Verfallsdatum, denn Stiftungsfonds lassen sich zu Lebzeiten oder für den Todesfall einrichten, sie können zudem im Testament als Erbe benannt werden. Auch mit kleineren Nachlässen, deren Höhe zur Errichtung einer eigenständigen Stiftung nicht ausreichend wäre, sind also nachhaltige Hilfeleistungen für das Gemeinwohl möglich. Detaillierte Informationen zur Gründung einer Stiftung und zur Beteiligung an einer Gemeinschaftsstiftung gibt es bei der Deutschen Stiftungsagentur ( (http://www.stiftungsagentur.de)).

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