(openPR) Schätzungen der Nachrichtenredaktion NewsPress zufolge berufen sich inzwischen weit mehr als 2 Millionen Homepage-Betreiber auf einen pauschalen Haftungsausschluss, wenn es um die Verantwortung der selbst publizierten Seiteninhalte im Web und der darin befindlichen Verweise zu anderen Webseiten geht. Mit dieser „pauschalen“ Vorgehensweise laufen Webseitenbetreiber jedoch Gefahr, der Haftbarkeit ihrer eigenen Inhalte nicht ausreichend Bedeutung zuzumessen.
Insbesondere Anbieter wie disclaimer.de, die einen kostenlosen und vorgefertigten Haftungsausschluss (Disclaimer) zum Einbau in die Website anbieten, machen es den Jung-Autoren im Internet da nicht sehr einfach. Denkt doch der Laie darunter schließlich nicht, dass er für weiterführende Links seiner Homepage nach Einbau dieses Standard-Disclaimers noch immer zur Verantwortung gezogen werden kann. Da wird zudem noch eine Nutzung des Disclaimers „ohne Risiko“ versprochen, wie auf Anbieterseite auch nachzulesen, obwohl die Fußnote eben dieses Disclaimers dann die „Nutzung auf eigene Gefahr“ anpreist.
„Einen durch »pauschale« Anbringung des Haftungsausschlusses erlangten Freibrief für die Veröffentlichung von Inhalten auf eigenen Internetseiten wird es aber niemals geben. Und schon gar nicht für rechtlich bedenkliche Inhalte! Empfehlenswert bleibt im Zweifel nur eine ordentliche Rechtsberatung und im Übrigen die inhaltliche Überprüfung der durch Verweise aufzunehmenden Webseiten, um schon im Vorfeld juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.“, so Autor und NewsPress-Herausgeber Stefan Höhn.
Ausgelöst scheint die massenweise Anbringung eines pauschalen Haftungsausschlusses mit unter ein nicht-rechtskräftiges Urteil des Hamburger Landgerichts vom 12. Mai 1998 (AZ: 312 O 85/98) zu haben. Obgleich gerade in selbigem Urteil vom zuständigen Gericht entschieden wurde, dass eben eine pauschale Anbringung einer Haftungsfreizeichnungsklausel – sofern sie denn in diesem Falle überhaupt vorhanden gewesen ist, so das Gericht – keine ausreichende Distanzierung gegenüber einer Zusammenschau von Behauptungen und Verweisen sei.
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