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Das Girokonto auf Guthabenbasis

(openPR) Das Bankkonto ist in der gegenwärtigen Zeit unerlässlich und Bedingung für das Teilnehmen am bargeldlosen Zahlungsverkehr. So werden Gehälter, Renten und andere Einkünfte auf eine Kontoverbindung überwiesen oder Abgaben für Fernsehen, Wasser und Gas oder auch die Beiträge für die Krankenkasse vom Girokonto abgebucht oder überwiesen. Angesichts dieses Umstandes ist es für Personen ohne ein eigenes Konto kaum oder nur schwer möglich eine Arbeit oder eine Wohnung zu erhalten.

Doch was ist, wenn man in Schulden steckt und kein neues Girokonto mehr erhält? Prinzipiell ist es jeder Person in der Bundesrepublik möglich ein Girokonto bei einem Kreditinstitute zu eröffnen. Je nach Bonität und der Vorgeschichte (z.B. Girokonto bei einem anderen Bankhaus gesperrt, Blockierung durch Gläubiger) erhält man ein eingeschränktes Girokonto. Ein solches Konto ist heute unter dem Namen "Jedermann-Konto" oder "Girokonto auf Guthabenbasis" allgemein bekannt.

Zu verdanken hat man dies zum Teil der Bundesregierung und der ZKA (heute: Deutsche Kreditwirtschaft). 1996 hatte die Bundesregierungen diese Thematik auf dem Plan und schmiedete ein entsprechendes Gesetz, doch die Kreditanstalten kamen dieser Absicht zuvor und verpflichten sich freiwillig jedem deutschen Bürger, egal wie es um diese Person finanziell steht, ein Bankkonto zu eröffnen.

Doch trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung kommt es immer häufiger vor, dass Menschen mit vielen Schulden erhebliche Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Kontos haben. Für all diese Menschen gibt es ein neues Portal zu dem Thema "Girokonto auf Guthabenbasis", wo alle wichtigen Fragen geklärt werden und für entsprechende Problemfälle Lösungswege und -Möglichkeiten vorgestellt werden.

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