openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Reisemängel – Geld zurück vom Reiseveranstalter?

(openPR) 09.08.2012. „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen”, wusste schon der Dichter Matthias Claudius. Doch nicht immer handeln die Berichte der Reisenden von traumhaften Urlaubserlebnissen. Denn leider nur allzu oft entspricht der schöne Schein des prächtigen Reisekatalogs nicht der Realität am Urlaubsort. Ganz im Gegenteil: Da ist die Rede von der Großbaustelle neben dem hoteleigenen Swimmingpool, von ständigem Fäkaliengeruch im Speisesaal oder von der Kakerlaken-Familie, die im Hotelzimmer zum munteren Stelldichein zusammengefunden hat.

„Allerdings muss der Pauschalreisende derartige Reisemängel nicht einfach so hinnehmen“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V.

Noch am Urlaubsort kann er nämlich gegenüber dem Veranstalter oder dessen lokalen Vertreter sein Recht auf Abhilfe geltend machen. So hat er etwa Anspruch auf eine sofortige Beseitigung des Mangels oder – sofern das nicht möglich ist – auf eine mängelfreie Ersatzleistung (z.B. ein gleichwertiges Ersatzquartier). Erfolgt keines von beidem oder nur unzureichend, kann der Reisende nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub einen Teil des gezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückverlangen. Die Höhe der möglichen Rückerstattung ergibt sich dabei aus Art, Dauer und Intensität des aufgetretenen Mangels.

Weitere Informationen und Tipps zum Thema stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik „Gratis/Spezialthemen/Reise“ zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 654557
 129

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Reisemängel – Geld zurück vom Reiseveranstalter?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GVI_2025

Bild: Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für AnlegerBild: Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für Anleger
Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für Anleger
24.02.2026. In Deutschland zeigt sich seit einiger Zeit ein klarer Trend: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger investieren an der Börse. Auch Bundeskanzler Merz betont öffentlich die Bedeutung der privaten Vorsorge und wirbt für Aktien als langfristige Anlageform. Damit Privatanleger erfolgreich und verantwortungsbewusst investieren, sollten nach Ansicht der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI) einige grundlegende Prinzipien unbedingt beachtet werden. „Bevor man eine Aktie kauft, sollte man sich gründlich mit dem Unternehmen…
Bild: Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.Bild: Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.
Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.
16.02.2026. Wer ab dem 1. März 2026 noch mit einem grünen Kennzeichen mit seinem Mofa oder Roller unterwegs ist, hat keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2026 gültigen Kennzeichen sind schwarz und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Das Kennzeichen verfällt immer nach einem Jahr, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Das schwarze Kennzeichen ist nicht nur für Roller, Mopeds und Mofas vorgeschrieben, sondern auch fü…

Das könnte Sie auch interessieren:

Reisemängel bereits während des Urlaubs geltend machen
Reisemängel bereits während des Urlaubs geltend machen
… Verfügung. Egal ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise, alle Pauschalreisen unterliegen dem Reiserecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte …
Reisemängel sofort im Urlaub dokumentieren und geltend machen
Reisemängel sofort im Urlaub dokumentieren und geltend machen
… Verfügung. Ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise - alle Pauschalreisen unterliegen dem Rei-serecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte …
Bild: Albtraum Urlaub: Richtig verhalten bei ReisemängelnBild: Albtraum Urlaub: Richtig verhalten bei Reisemängeln
Albtraum Urlaub: Richtig verhalten bei Reisemängeln
… Zeugenaussagen oder Ähnlichem sicherzustellen. Wichtig ist dabei die Wahl des richtigen Ansprechpartners: Der Mangel ist gegenüber der Stelle anzuzeigen, die der Reiseveranstalter in der Reisebestätigung anzugeben verpflichtet ist. Ansonsten ist die örtliche Reiseleitung die zuständige Stelle. Wichtig: Die Hotelrezeption beispielsweise reicht nicht aus. Nach …
Recht-einfach-erklärt-Tipp des Monats: Reisemängel
Recht-einfach-erklärt-Tipp des Monats: Reisemängel
… Jahren, wenn sie bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Achtung: Reiseveranstalter haben das Recht, die Verjährungsfrist vertraglich zu verkürzen, jedoch nicht auf weniger als ein Jahr (§ 651 m BGB). Daher rechtzeitig nochmal im abgeschlossenen Reisevertrag …
Bild: Albtraum Urlaub – So verhalten Sie sich richtig bei ReisemängelnBild: Albtraum Urlaub – So verhalten Sie sich richtig bei Reisemängeln
Albtraum Urlaub – So verhalten Sie sich richtig bei Reisemängeln
Bonn, 23.7.2008 - Reisemängel wie Baulärm oder schmutzige Zimmer können die Urlaubsfreude nachhaltig trüben. Eine umgehende Reklamation beim Reiseveranstalter ist jedoch Voraussetzung, um später Ansprüche geltend zu machen. Darauf weist das Internet-Reiseportal smavel.com hin und gibt Tipps zum Verhalten bei Reisemängeln. Ein Reisemangel liegt immer …
Reisemängel am Urlaubsort dokumentieren
Reisemängel am Urlaubsort dokumentieren
… ungepflegte Poolanlagen, jede Nacht Discolärm oder ungenießbares Essen. „Für ihr gezahltes Geld erwarten die Urlauber Leistung. Deshalb sollten sie sich gegen Missstände beim Reiseveranstalter zur Wehr setzen“, betont der Vorstand der GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) Jürgen Buck. Wer den Reisepreis wegen aufgetretener Reisemängel mindern will, muss diese …
Bild: Reisemangel wegen zu kleinem HotelzimmerBild: Reisemangel wegen zu kleinem Hotelzimmer
Reisemangel wegen zu kleinem Hotelzimmer
… begann mit der Vermessung. Dabei stellte sich heraus, dass die Größe des Zimmers tatsächlich nur knapp 30 qm betrug. Die erhobene Mängelrüge vor Ort stieß bei dem Reiseveranstalter jedoch auf taube Ohren. Ihnen wurde zwar ein größeres Zimmer angeboten, aber nur gegen Aufpreis. Hiergegen klagte nun die Familie, nachdem sie wieder zu Hause angekommen …
Bild: Ihre Rechte wenn’s im Hotelzimmer schimmeltBild: Ihre Rechte wenn’s im Hotelzimmer schimmelt
Ihre Rechte wenn’s im Hotelzimmer schimmelt
… Sommermonaten ihren wohlverdienten Jahresurlaub. Damit dem Urlaubsvergnügen nichts im Wege steht, vertrauen die meisten Urlauber einem „Fachmann“ und beauftragen ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter mit der kompletten Organisation und Durchführung des Urlaubs vom Transfer zum Flughafen über das Hotelzimmer bis hin zu einzelnen Ausflügen. In aller …
Reisemängel – Kein „Traumschiff“ bei Schiffsreise
Reisemängel – Kein „Traumschiff“ bei Schiffsreise
… im Vorfeld vor der Buchung zu beachten“, rät Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Treten während der Schiffsreise Reisemängel auf, ist entsprechend schnell zu reagieren. Auch bei Schiffsreisen können Reisemängel auftreten, zudem drohen Kostenfallen. Immer wieder wird über teilweise hohen Trinkgeldern auf …
Reisemängel dokumentieren und im Urlaub geltend machen
Reisemängel dokumentieren und im Urlaub geltend machen
… Verfügung. Egal ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise, alle Pauschalreisen unterliegen dem Reiserecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte …
Sie lesen gerade: Reisemängel – Geld zurück vom Reiseveranstalter?