(openPR) 09.08.2012. „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen”, wusste schon der Dichter Matthias Claudius. Doch nicht immer handeln die Berichte der Reisenden von traumhaften Urlaubserlebnissen. Denn leider nur allzu oft entspricht der schöne Schein des prächtigen Reisekatalogs nicht der Realität am Urlaubsort. Ganz im Gegenteil: Da ist die Rede von der Großbaustelle neben dem hoteleigenen Swimmingpool, von ständigem Fäkaliengeruch im Speisesaal oder von der Kakerlaken-Familie, die im Hotelzimmer zum munteren Stelldichein zusammengefunden hat.
„Allerdings muss der Pauschalreisende derartige Reisemängel nicht einfach so hinnehmen“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V.
Noch am Urlaubsort kann er nämlich gegenüber dem Veranstalter oder dessen lokalen Vertreter sein Recht auf Abhilfe geltend machen. So hat er etwa Anspruch auf eine sofortige Beseitigung des Mangels oder – sofern das nicht möglich ist – auf eine mängelfreie Ersatzleistung (z.B. ein gleichwertiges Ersatzquartier). Erfolgt keines von beidem oder nur unzureichend, kann der Reisende nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub einen Teil des gezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückverlangen. Die Höhe der möglichen Rückerstattung ergibt sich dabei aus Art, Dauer und Intensität des aufgetretenen Mangels.
Weitere Informationen und Tipps zum Thema stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik „Gratis/Spezialthemen/Reise“ zur Verfügung.








