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Solarien müssen ab 1. August maximale Bestrahlungsstärke einhalten

25.07.201210:52 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bonn (sts) – Ab dem 1. August 2012 dürfen Solariengeräte eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut nicht mehr überschreiten. Die Geräte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. „Die neue Bestrahlungsstärke entspricht allerdings immer noch der höchsten UV-Dosis, die auf der Erde gemessen werden kann: mittags bei wolkenlosem Himmel am Äquator“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Bisher wurde diese Bestrahlungsstärke von alten Geräten zum Teil um das Dreifache überschritten.“ Die neue Vorschrift basiert auf der UV-Schutzverordnung (UVSV) für Solarien, die seit dem 1. Januar 2012 rechtskräftig ist.



Der Grund für die Einführung der UVSV sind die Gesundheitsgefahren, die von künstlichen UV-Strahlen ausgehen. Sie gelten neben den natürlichen Strahlen der Sonne als Hauptrisikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs: „Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, verdoppelt sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken“, betont Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). Rund 224.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich neu an Hautkrebs, 26.000 davon am malignen Melanom. Zunehmend sind auch jüngere Menschen davon betroffen, insbesondere dann, wenn sie sich jahrelang regelmäßig künstlich gebräunt haben. Etwa 3,5 Millionen der unter 36-Jährigen nutzen derzeit Solarien. Besonders gefährdet sind Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren,denn sie gehen etwa doppelt so häufig auf die Sonnenbank wie Männer. Erschreckend: Rund 167.000 der derzeitigen Solariennutzer sind minderjährig. Jugendlichen ist der Zugang zu Solarien gesetzlich untersagt. Seit März 2010 sind die Betreiber verpflichtet, ihnen den Zugang zu Solariengeräten zu verbieten.

Die technische Umrüstung auf 0,3 W/m2 entspricht der europäischen Norm und ist ein weiterer wichtiger Teil der UV-Schutzverordnung, um das Hautkrebsrisiko in Solarien zu reduzieren. Seit Januar 2012 müssen Solariennutzer deutlich sichtbar vor akuten Schäden durch UV-Strahlen an Haut und Augen gewarnt werden. Darüber hinaus werden die Kunden im Solarium zu ihrem Hauttyp abgestimmt beraten und erhalten Schutzbrillen. Die neuen Geräte müssen zudem einen Mindestabstand der Hautflächen zu den Röhren einhalten, sich in Notsituationen abschalten lassen sowie sich selbst abschalten, wenn die zulässige Strahlendosis überschritten wird. Bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgeldstrafen.

Die Deutsche Krebshilfe und die ADP begrüßen die gesetzliche Regulierung durch die UVSV. Doch: „Wir empfehlen jedoch, Solarien erst gar nicht zu nutzen, denn Tipps, wie man ein Solarium ohne mögliche spätere Schäden nutzen kann, gibt es nicht“, erklärt Breitbart. In jedem Fall sollte vorher ein Solarien-Check durchgeführt werden. Trifft auch nur ein Punkt der Checkliste nicht zu, sollte das Solarium nicht genutzt werden!

Hintergrundinformation: der Solarien-Check

Das Sonnenstudio
• ist ein beaufsichtigtes Studio (kein Münzautomat),
• weist im Eingangsbereich auf das Verbot für Minderjährige hin.
Das Personal
• lässt Minderjährige nicht zu,
• händigt (ungefragt!) eine Schutzbrille aus,
• schließt Personen mit Hauttyp I und II aus,
• weist auf (mögliche) Nebenwirkungen der UV-Strahlung hin,
• bestimmt den Hauttyp,
• fragt nach dem Zeitabstand zum letzten Solariumbesuch,
• erkundigt sich nach eventuellen Sonnenbränden und Hautkrankheiten,
• erkundigt sich nach Medikamenteneinnahme,
• weist darauf hin, dass ein Solarium nur ungeschminkt und ohne die Verwendung von Sonnencreme benutzt werden darf,
• berechnet die individuelle Anfangs-Bestrahlungszeit,
• erstellt einen persönlichen Dosierungsplan,
• händigt weitere Informationen zur Nutzung aus.
Das Bräunungsgerät
• hat den Warnhinweis: UV-Strahlung kann akute Schäden an Haut und Augen verursachen, führt zu vorzeitiger Hautalterung und erhöht das Risiko an Hautkrebs zu erkranken,
• weist darauf hin: Hauttyp I und II sind ein Ausschlusskriterium für die Nutzung, Medikamente und Kosmetika erhöhen die Hautempfindlichkeit,
• ist nach EU-Regelung gekennzeichnet: „Bestrahlungswert von maximal 0,3 Watt/m2 wird nicht überschritten“,
• gibt die maximale Bestrahlungsdauer bei Erstbestrahlung ungebräunter Haut für Hauttyp I bis VI an,
• schaltet bei Überschreiten der maximalen Bestrahlungsdauer automatisch ab,
• hat einen Notabschalteknopf.

Achtung: Das Zertifikat „Geprüftes Sonnenstudio, zertifiziert nach den Kriterien des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)“ ist nicht mehr gültig!


Interviewpartner auf Anfrage!

Bonn, 25. Juli 2012

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